Gstadt beschließt zwei Stellplätze pro Wohneinheit

Gemeinderäte setzen einstimmig neue Satzung in Kraft – Keine Regelung zur Stellplatzablöse aufgenommen

Gstadt – Schon vor der Sommerpause hatte der Gemeinderat Gstadt über eine Änderung der Stellplatzsatzung debattiert. Wie berichtet, soll zum 1. Oktober das bayerische Modernisierungsgesetz greifen, das die bislang geregelte Stellplatzpflicht kommunalisiert. Eine Stellplatzpflicht besteht für Bauherr

Artikel 1 von 200
Donnerstag, 30. April 2026

Diesen Artikel weiterlesen!

1 Monat für 0,99 €

  • danach 36,90 € mtl.
  • und monatlich kündbar
Jetzt testen

3 Monate nur 12,30 € mtl.

Spare 73,80 €
  • danach 36,90 € mtl.
  • und monatlich kündbar
Vorteil sichern

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Passende weitere Angebote
finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.