Gstadt – Schon vor der Sommerpause hatte der Gemeinderat Gstadt über eine Änderung der Stellplatzsatzung debattiert. Wie berichtet, soll zum 1. Oktober das bayerische Modernisierungsgesetz greifen, das die bislang geregelte Stellplatzpflicht kommunalisiert. Eine Stellplatzpflicht besteht für Bauherrn nur noch dann, wenn die Gemeinde diese in einer Stellplatzsatzung vorgeschrieben hat. Dabei wird allerdings im staatlichen Recht eine Obergrenze hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze festgeschrieben. Schon damals hatte Bauamtsleiter Hans-Joachim Kaiser gesagt: „Die Gemeinden enthalten somit nur die Möglichkeit, von den im staatlichen Recht festgeschriebenen Vorgaben nach unten abzuweichen.“ Und: „Die Satzung muss spätestens zum 1. Oktober in Kraft treten.“ Nun stellte Kaiser Auszüge aus der geänderten Satzung vor. Darin sind für jede Wohneinheit zwei Stellplätze vorgesehen. Auch gibt es keine Regelung zur Stellplatzablöse. Zudem wurde mitaufgenommen, dass der sogenannte Stauraum vor einer Garage nicht als Stellplatz zählt und fünf Meter zur straßenseitigen Grundstücksgrenze ausmachen soll. Die neue Stellplatzsatzung soll zum 30. September in Kraft treten. Auf Nachfragen von Georg Anderl (Bürgerliste) nach der Anzahl der Stellplätze bei Wohnungen erklärte Kaiser, dass es künftig je Wohneinheit zwei Stellplätze geben werde. Eine bessere Differenzierung bei der Anzahl der Stellplätze, also eine Staffelung je nach Größe der Wohneinheit, habe der Gemeinderat in der Vorbesprechung nicht gewollt.
Nachdem keine weiteren Nachfragen kamen, stellte Kaiser den Beschlussvorschlag vor. Die Stellplatzsatzung mit den genannten Änderungen nahm der Gemeinderat einstimmig mit 12:0 an. elk