„In Minuten Bewusstsein verloren und versunken“

von Redaktion

Aus dem Zeitungsarchiv Ertrinkungstod auf Chiemsee in den 60ern vor Gericht – Hatte der Bootsführer richtig gehandelt?

Prien/Traunstein – „Der junge Mann war [….] als Gast auf dem Segelboot eines 53-jährigen Arztes aus München über Bord gefallen und ertrunken“, berichtete das Oberbayerische Volksblatt (OVB) vom 18. Januar 1968. Mehr als zwei Jahre nach dem Unfall am 10. Oktober 1965 musste sich der Arzt vor dem Schöffengericht Traunstein wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Werner H. und der Münchner seien „Bojennachbarn“ auf dem Bootsanlegeplatz im Kahlbacher Winkel gewesen und hätten Freundschaft geschlossen. Sie seien gemeinsam gesegelt, da H.s Boot wegen eines Mastbruchs gerade repariert wurde.

Die „Faulheit“
eines Malers

Der Chiemsee ist ein bekanntes und beliebtes Segelrevier. Laut dem Autor Tilo Klesper geht das auf die „Faulheit“ eines Chiemseemalers zurück. Einer der Künstler habe keine Lust mehr gehabt, mit dem Ruderboot mühsam zur Fraueninsel zu „pullen“. Kurzerhand soll er eines der Fischerboote mit einem Segel versehen haben und mit der Kraft des Windes auf die Insel übergesetzt haben. Schnell hätten andere Künstler und Einheimische nachgezogen. Mit der regen Segeltätigkeit geht allerdings einher, dass es auch zu Unfällen kommt. Im Jahr 1985 gab es die Explosion eines Segelboots, bei der glücklicherweise niemand verletzt wurde. Im selben Jahr kam es aber auch zum tragischen Untergang eines Segelboots, bei dem der Bootsführer, ein Lehrer aus Nürnberg, und drei seiner Schüler ums Leben kamen. Die Wasserwacht mahnt, sich die Risiken beim Wassersport auf dem Bayerischen Meer immer bewusst zu machen und beispielsweise dabei stets eine Schwimmweste zu tragen.

Doch zurück in die 60er- Jahre: Am Unglückstag hätten ideale Wetterverhältnisse geherrscht. „Mit von der Partie waren H.s Mutter und eine Bekannte des Arztes.“ Auf der Rückfahrt habe der Bootsführer wegen hohem Wellengangs Probleme gehabt, den Kurs zu halten. „Um nicht zu nahe an das Ufer zu kommen, setzte er etwa einen Kilometer vor Gollenshausen zu einer Halse an.“ Dabei handelt es sich um ein Segelmanöver, bei dem ein Fahrzeug mit dem Heck durch den Wind geht und die Segel anschließend auf der anderen Schiffsseite geführt werden. Es gilt als anspruchsvolles und die volle Aufmerksamkeit aller Beteiligten erforderndes Manöver, da es bei unsauberer Ausführung zu einer sogenannten „Patenthalse“, kommen kann, bei der der Großbaum unkontrolliert auf die andere Seite umschlägt. Genau dies wurde Werner H. zum Verhängnis, der zuvor noch vor dem Manöver gewarnt haben soll. „Die Halse misslang, das Boot geriet ins Schwanken und der Großbaum schlug hin und her.“ H. ging über Bord und wurde von den Bootsinsassen in einiger Entfernung gesichtet. „Der Arzt reagierte ‚völlig konfus‘, wie der Staatsanwalt sagte. Anstatt sofort die Segel herunterzuholen, wie ihm Segler von einem Boot in der Nähe zuriefen, versuchte er, den jungen Mann in voller Fahrt aufzunehmen.“ Als das misslang, habe er den Außenbordmotor angeworfen, „aber der Wind trieb das unter vollen Segeln stehende Boot ab, bevor es nahe genug an den Schwimmer herankommen konnte.“ H. habe in dem 14 Grad kalten Wasser nach einigen Minuten das Bewusstsein verloren und sei versunken. Ein vor Gericht gehörter Sachverständige, ein ehemaliger Kapitän zur See kreidete dem Angeklagten mehrere Fehler an. Neben der Ausführung des riskanten Manövers beklagte er, dass die Bootsinsassen Schwimmwesten hätten tragen müssen, die Rettung sei unsachgemäß durchgeführt worden. „Das Gericht verurteilte daher den Arzt zu einer Geldstrafe von 1200 Mark anstatt einer an sich fälligen Gefängnisstrafe.“ In der Folge legten allerdings sowohl Angeklagter als auch Staatsanwalt Berufung ein. „Mehrere Sachverständige kamen zu dem Ergebnis, dass die Segelkenntnisse des Arztes dieser außergewöhnlich schwierigen Situation nicht voll gewachsen waren“, berichtete Bernhard Fröhler in der Ausgabe vom 7. Oktober 1968 über die Verhandlung, „Das Gericht sprach den Arzt frei.“

Riskantes
Manöver

Im Jahr darauf kam es auf Initiative von Staatsanwaltschaft und der Mutter des Verunglückten zur Revision durch das Bayerische Oberste Landesgericht München. „Dem angeklagten Arzt konnte ein Mangel an Sorgfaltspflicht nicht nachgewiesen werden. Sie liege jedenfalls nicht schon darin, dass der Angeklagte eine Richtungsänderung mit dem Boot vornahm“, hieß es zur Begründung im Bericht vom 26. Juli 1969, „Zudem bestehe keine Vorschrift, die das Mitführen von Rettungshilfen in einem Boot der vorliegenden Größe zur Pflicht macht.“ Der Artikel schließt mit den Worten: „Die Akten dieses tragischen Falles sind damit für immer geschlossen.“ Heinz Seutter

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