„Nur Leute vor Ort beleben den Ort“

Der Gemeinderat Gstadt hat eine neue Satzung zur Zweitwohnsteuer verabschiedet. Ab 2026 gilt ein einheitlicher Steuersatz von 20 Prozent der Jahresnettokaltmiete für Nebenwohnsitze. Ziel ist es, mehr Wohnraum für Erstwohnsitzer zu schaffen und die Gemeinde finanziell zu entlasten. Foto Archiv Berger

Der Gemeinderat Gstadt hat eine neue Satzung zur Zweitwohnsteuer verabschiedet. Ab 2026 gilt ein einheitlicher Steuersatz von 20 Prozent der Jahresnettokaltmiete für Nebenwohnsitze. Ziel ist es, mehr Wohnraum für Erstwohnsitzer zu schaffen und die Gemeinde finanziell zu entlasten. Foto Archiv Berger

Gstadter Gemeinderat setzt auf modifizierte Zweitwohnsteuer ab 2026

Von Elisabeth Kirchner

Gstadt – „Die Zweitwohnsteuer ist ein Instrument zur Schaffung von Wohnraum.“ Mit diesen Worten begründete Kämmerer Karl-Heinz Heitauer in der jüngsten Sitzung des Gstadter Gemeinderates, warum sich eine Änderung der Zweitwohnsteuer lohnen würde. Er führte aus, dass die Zweitwohnsteuer einen Ausglei

Donnerstag, 30. April 2026

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