„Nur Leute vor Ort beleben den Ort“

von Redaktion

Gstadter Gemeinderat setzt auf modifizierte Zweitwohnsteuer ab 2026

Gstadt – „Die Zweitwohnsteuer ist ein Instrument zur Schaffung von Wohnraum.“ Mit diesen Worten begründete Kämmerer Karl-Heinz Heitauer in der jüngsten Sitzung des Gstadter Gemeinderates, warum sich eine Änderung der Zweitwohnsteuer lohnen würde. Er führte aus, dass die Zweitwohnsteuer einen Ausgleich für die finanziellen Belastungen der Gemeinde darstelle, beispielsweise bei den Infrastrukturkosten, und einen finanziellen Ausgleich, „da Nebenwohnsitze künftig im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs nicht mehr berücksichtigt werden.“

Wider die
Urlaubssiedlung

Die Zweitwohnsteuer könne Leute dazu bewegen, ihren Erstwohnsitz zu verlegen, denn „nur Leute vor Ort machen was für den Ort und beleben den Ort ganzjährig“, so Heitauer. Zugleich dämme die Zweitwohnsteuer sogenannte Rolladen- oder Urlaubssiedlungen ein. Die Verwaltung habe in den vergangenen Monaten die Steuerbestände der Zweitwohnsteuer der Gemeinde Gstadt überprüft und mit einer erneuten Bestandserhebung begonnen. Hierbei wurden die Steuerpflichtigen aufgefordert, die aktuellen Kaltmieten mitzuteilen. Die Bestandserhebung wurde aufbereitet und ist nun Grundlage für den neuen Steuermaßstab.

Heitauer merkte an, dass sich bei der Beurteilung der aktuellen Nebenwohnsitze herausgestellt habe, dass die gemeldeten Nebenwohnsitze mehr als 19 Prozent der Gesamteinwohner betragen. Deshalb schlage die Verwaltung vor, das bisherige Steuerstufenmodell auf einen linearen Steuersatz umzustellen. Was die Höhe des Steuersatzes betrifft, so sei die Gemeinde frei. Aber: „Die Steuer darf keine erdrosselnde Wirkung haben.“

Heitauer erklärte, dass Zweitwohnungssteuersätze, die sich in einem Bereich zwischen zehn Prozent und 20 Prozent des jährlichen Mietaufwands bewegen, rechtlich nicht bedenklich seien. Beim bisherigen Steuerstufenmodell lag der Steuersatz am Stufenanfang bei 18 Prozent und am Stufenende bei 13 Prozent. „Nach unserer Steuerschätzung sehen wir 20 Prozent als angemessene Belastung“, so Heitauer, auch im Vergleich mit Nachbargemeinden, fügte er auf Nachfragen von Georg Anderl (Bürgerliste) hinzu. Gerhard Kreisel (Bürgerliste) erkundigte sich nach dem Zustandekommen der Schätzung. Dies habe man nach bestem Wissen und Gewissen getan, antwortete Heitauer. Es gebe Unterschiede zwischen den Lagen am See und dem Hinterland. Die Verwaltung habe die Steuerpflichtigen aufgefordert, die aktuellen Kaltmieten mitzuteilen. Die Bestandserhebung wurde dann aufbereitet und dient nun als Grundlage für den neuen Steuermaßstab.

20 Prozent sind
„angemessen“

Michael Rappl (FWG) begrüßte die Einführung eines linearen Steuersatzes mit den Worten: „Unser Ziel ist mehr Erstwohnsitzer. Diese Chance kriegen sie von uns.“

Nachdem keine weiteren Nachfragen kamen, stellte Kämmerer Heitauer den Beschlussvorschlag vor: Umstellung auf einen linearen Steuersatz, die Höhe des Steuersatzes beträgt 20 Prozent der Bemessungsgrundlage (Jahresnettokaltmiete). Dem Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnsteuer stimmte das Gremium mit zwölf zu null Stimmen zu. Die Satzung soll ab Januar 2026 in Kraft treten.

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