Grabenstätt – Während die Tiefbauarbeiten im Baugebiet „Tüttenseestraße“ am südöstlichen Ortsrand von Grabenstätt voranschreiten und im Bereich des Investors im Westen bereits mit dem Hochbau begonnen wurde, hat sich der Gemeinderat mit der zweiten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschäftigt. Diese fand im Rahmen des Parallelverfahrens zur 27. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung eines allgemeinen Wohngebietes und zur Aufstellung beziehungsweise Neufassung des Bebauungsplans Tüttenseestraße zwischen dem 13. Juni und 14. Juli bzw. dem 5. Juni und 14. Juli statt.
Hydrologie
und Naturschutz
Die Neufassung des Bebauungsplans „Tüttenseestraße“ musste aufgrund einer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2023 im zweistufigen Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch mit einer frühzeitigen sowie einer ordentlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden. Zusätzlich war eine geordnete Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Einige Fachstellen bzw. Träger öffentlicher Belange (TöB) äußerten sich erneut. Bezüglich der Forderung der Regierung von Oberbayern nach Klärung der erklärte Bürgermeister Gerhard Wirnshofer (BG/FW), dass das hydrotechnische Gutachten und die darauf basierenden Festsetzungen des Bebauungsplans mit den zuständigen Wasserrechtsbehörden abgestimmt seien. Der Gemeinderat Grabenstätt gehe dementsprechend davon aus, dass die Bauleitplanung den Erfordernissen der Raumordnung entspreche. Die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt stimmte der geplanten Ausgleichsfläche zu, schlug jedoch vor, auf eine Bepflanzung der angedachten Pflanzfläche „Waldrandgestaltung“ zum Schutz der bestehenden Feuchtwiese zu verzichten und stattdessen die im Plan als „Krautsaum“ bezeichnete Flächengestaltung auszudehnen. Die Planungsunterlagen seien hinsichtlich der Ausgleichsfläche A3 anzupassen und entsprechend festzusetzen, hieß es später im einstimmigen Beschluss.
Bezugnehmend auf die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt äußerte der Bürgermeister Unverständnis darüber, dass die Festsetzungen zum Schallschutz nun als „eventuell über das Ziel hinausgehend“ betrachtet würden. Es sei der planerische Wille der Gemeinde, diese unverändert aus dem ersten Bauleitplanverfahren, das Ende 2021 abgeschlossen worden war, zu übernehmen, stellten Wirnshofer und die gemeindliche Bauamtsleiterin Birgit Schultheiss klar.
Die Tiefbauverwaltung beim Landratsamt mahnte an, dass die Sichtverhältnisse im Bereich der Zufahrten zur Kreisstraße nicht beeinträchtigt werden dürften. Wirnshofer betonte, dass die in der Planzeichnung festgesetzten Sichtdreiecke den Vorgaben entsprächen.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) bemängelte in seiner Stellungnahme, dass die berechnete Ausgleichsfläche dem sparsamen Umgang mit landwirtschaftlicher Fläche zuwiderlaufe. Anstatt des Leitfadens „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ von 2003 sollte der aktuelle Leitfaden von 2021 verwendet werden, da dieser in der Regel eine Reduzierung des Umfangs an Ausgleichsfläche bei Steigerung der Qualität beinhalte. Laut Bürgermeister Wirnshofer habe sich die Gemeinde aufgrund der planerischen und naturräumlichen Situation für den Leitfaden von 2003 entschieden, der im Übrigen auch Grundlage für das erste Bauleitplanverfahren mit Abschluss in 2021 war. Die Berechnung und Umsetzung der Ausgleichsflächen seien frühzeitig und umfassend durch die Planungsbüros PLG und BEGS mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt abgestimmt worden.
Abschließend stellte der Grabenstätter Gemeinderat die ordnungsgemäße Durchführung und den endgültigen Abschluss der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fest. Im Rahmen der 27. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung eines allgemeinen Wohngebietes ergab sich daraus keine Fortschreibung der Planungsunterlagen. Im Rahmen der Neufassung des Bebauungsplans sind diese hingegen auf Grundlage der nun erfolgten Beratungs- und Beschlussergebnisse fortzuschreiben.
Einstimmig stellten die Räte die 27. Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplans fest und fassten den Satzungsbeschluss für die Neufassung des Bebauungsplans „Tüttenseestraße“.
Nun muss die Genehmigung des 27. Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplans bei der Bauaufsichtsbehörde, Landratsamt Traunstein, beantragt werden. Sobald diese vorliegt, können der Feststellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans und auch der Satzungsbeschluss für die Neufassung des Bebauungsplans öffentlich bekanntgemacht und damit rechtsgültig gemacht werden, so Bauamtsleiterin Schultheiss.
Das gut 1,5 Hektar große Baugebiet „Tüttenseestraße“ wird aus verschiedenen Nutzungszonen bestehen. Einige Grundstücke im östlichen Bereich des Bebauungsplans werden im Rahmen eines sogenannten „Familienansiedlungsmodells“ durch die Gemeinde Grabenstätt veräußert. Hier sollen künftig Bauflächen für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser entstehen.
Erschließung
hat begonnen
Im westlichen Drittel wird ein Bauträger (Investor) sechs Mehrfamilienhäuser mit 42 Wohnungen für den freien Markt errichten. Dieser Bauträger hat bereits mit seinen Tiefbauarbeiten für die beiden großen Tiefgaragen und mit ersten Hochbaumaßnahmen begonnen.
Im gemeindlichen Bereich im Osten sind im Detail vier Doppel- und fünf Ein- beziehungsweise Zweifamilienhäuser sowie ein Dreispänner und ein Vierspänner vorgesehen.
Die Gemeinde hat bereits die Vergabe der Straßenbaumaßnahme vollzogen und mit den Erschließungsarbeiten von der Ostseite des Baugebiets her begonnen. Mit dem nun zu erwartenden Abschluss der beiden Bauleitplanverfahren kann in absehbarer Zeit auch die Ausschreibung der einzelnen Bauparzellen erfolgen, so die Gemeindeverwaltung.