Zweitwohnsitz wird teurer

von Redaktion

Insulanerrat kippt Stufenmodell – Mehr Belastung für Bürger

Fraueninsel – Der Rat der Gemeinde Chiemsee auf der Fraueninsel hat eine Änderung der Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer beschlossen. Statt des bisherigen Stufenmodells wird ab dem Jahreswechsel 2026 die Jahresnettokaltmiete als Bemessungsschlüssel dienen. Aktuell sind in der Gemeinde Chiemsee 172 Erstwohnsitze und 35 Nebenwohnsitze gemeldet (Stand September 2025).

Jahresnettokaltmiete
als Grundlage

Thomas Wagner von der Verwaltungsgemeinschaft erläuterte die Hintergründe der Entscheidung im Clubraum des Wassersportvereins Frauenchiemsee. Er betonte, dass nicht die Bewohner, sondern die Wohnung selbst veranlagt werde. Im Rahmen seiner Präsentation stellte er auch Vergleichszahlen zu den umliegenden Gemeinden Breitbrunn und Gstadt vor, die ebenfalls zur Verwaltungsgemeinschaft gehören. Während dort bereits ein linearer Steuersatz von 20 Prozent gilt, nutzte die Gemeinde Chiemsee bisher ein Stufenmodell, das maximal 14 Prozent vorsah. Laut Wagners Präsentation verzeichnet Gstadt 1128 Erst- und 275 Zweitwohnsitze, Breitbrunn hingegen 1529 Erst- und 304 Zweitwohnsitze. Bisher belief sich das Steueraufkommen der Gemeinde Chiemsee aus der Zweitwohnungssteuer auf rund 12931 Euro. Mit der neuen Satzung und einem linearen Steuersatz von 20 Prozent auf die Jahresnettokaltmiete rechnet die Verwaltung mit einer Steigerung auf etwa 22347 Euro.

Ratsmitglied Michael Lanzinger äußerte Bedenken hinsichtlich der Umstellung: „Super fühle ich mich nicht dabei.“ Er befürchtet, dass die Bürger angesichts der Erhöhung von „dummdreisten Politikern sprechen“ könnten. Auch Georg Klampfleutner teilte diese Einschätzung und merkte an: „Immer ist es dann der Bürger, der seinen Geldbeutel öffnen muss.“

„Dummdreiste
Politiker“

Die Bestandserhebung erfolgte bereits im Juli 2025. Nach der Genehmigung und Bekanntgabe der neuen Satzung im September/Oktober 2025 werden die Steuerpflichtigen noch im laufenden Jahr informiert. Die neue Satzung tritt ab 2026 in Kraft. Die Steuerbescheide werden im Februar 2026 versandt, und die Zahlung ist im April fällig. Mit Inkrafttreten der Regelung entfällt das bisherige Stufenmodell, und die Verwaltung meldet die Änderung an die zuständige Bundesstelle.

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