Prien – Die Gültigkeit der Priener Stellplatzsatzung ist endlich: Weil im Zuge der neuen bayerischen Modernisierungsgesetze ab dem 1. Oktober Obergrenzen für die Anzahl der zu schaffenden Parkplätze gelten, muss die Gemeinde dringend nachbessern. Tat der Marktgemeinderat jetzt auch. Die neue Satzung ist fertig. Ende 2024 hatten die Regierungsfraktionen im Bayerischen Landtag das erste und zweite Modernisierungsgesetz beschlossen. Laut Angaben der bayerischen Regierung zielen die Neuerungen unter anderem auf eine umfassende Entbürokratisierung. Ein für viele Kommunen besonders brisanter Teil wird jetzt zum 1. Oktober 2025 wirksam: die neuen Vorgaben zum Stellplatzrecht und zu kommunalen Satzungen.
Nachfordern geht nicht
Ausgelegt sind die Vorgaben zum Stellplatzrecht vor allem auf große Städte mit wenig freien Flächen. Denn die Höchstgrenze liegt nun bei maximal zwei Stellplätzen pro Wohnung mit 60 und mehr Quadratmetern. Bei kleineren Wohnungen reicht ein Stellplatz. Bei Altenwohnungen sowie Sozialwohnungen muss gar nur ein halber Stellplatz pro Wohnung ausgewiesen werden, weil nach Ansicht von Staatsregierung und Landtag sozial schwächere Haushalte sowie Senioren einen geringeren Bedarf an Autostellplätzen haben. Hat ein Paar, das in einer 58-Quadratmeter-Wohnung wohnt, wirklich nur ein Auto? Die 76-Jährige in der Altenwohnung nur ein halbes? Die vierköpfige Familie in der Sozialwohnung, kommt die mit einem halben Auto aus?
In der Großstadt vielleicht, da ist der ÖPNV besser. In Prien stehen dann die anderen halben Autos und das zweite Auto des Paares am Straßenrand. Dazu noch ein paar Handwerkerautos, Wohnmobile oder Achtsitzer und es wird eng in der Zwieselstraße oder dem Renkenweg oder einer anderen Wohnstraße. Bedenklich eng für Rettungswagen, Müllabfuhr, Winterdienst. „Autos brauchen immer Platz, auf dem Stellplatz und auf der Straße“, hielt Angela Kind (Die Grünen) dazu fest.
Besonders ärgerlich für die Gemeinden: Sie können bei Aus- und Umbauten keine Stellplätze nachfordern. Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG): „Wenn ein Dachboden zur Wohnung ausgebaut wird, aus einer großen zwei kleinere Wohnungen werden, werden eigentlich mehr Stellplätze benötigt. Solche Änderungen können aber ohne Baugenehmigung vorgenommen werden. Damit können wir keine zusätzlichen Stellplätze fordern.“
Ursprünglich hätten die Gemeinden über solche Umbauten gar nicht informiert werden müssen. Hatte der Gesetzgeber schlicht nicht vorgesehen. Wegen Entbürokratisierung. Da liefen allerdings die kleineren Kommunen Sturm. „Wir müssen das wissen. Denn zusätzliche Bewohner bedeuten unter anderem auch mehr Abwasser. Da geht es um die Kapazitäten der Kläranlagen“, erklärt Friedrich.
Auch für andere Gebäudekategorien gelten künftig neue Werte: In Bürogebäuden muss ab Oktober je 40 Quadratmeter Nutzfläche ein Stellplatz nachgewiesen werden, in Läden und Verbraucherzentren reicht künftig ein Platz je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Für Gaststätten und Hotels ändert sich der Stellplatzbedarf nur marginal, während etwa an Schulen neue Sonderregelungen für ältere Schüler eingeführt werden. Da sind rund um die Schule ein paar Stellplätze mehr fällig.
Flankiert werden die Änderungen von einer verbindlichen Ablösesumme von 12500 Euro je nicht realisierbarem Stellplatz – ein Wert, der sich an den örtlichen Grundstückspreisen orientiert: Ein „normaler“ Stellplatz ist in der Regel 2,5 auf fünf Meter, sprich 12,5 Quadratmeter, groß. Bei einem mittleren Bodenrichtwert für Prien von 1000 Euro pro Quadratmeter macht das 12500 Euro. Bisher betrug die Stellplatzablöse 7500 Euro.
Kersten Lahl (BfP) fand diese Erhöhung konsequent: „Wenn die Hürden niedriger werden, muss die Ablöse höher werden.“
Und in der neuen Stellplatzsatzung ist nun auch ein Bußgeld vorgesehen. Das wird zum Beispiel dann fällig, erklärt Friedrich, wenn aus zehn beantragten und genehmigten Duplex-Stellplätzen in einer Tiefgarage über Nacht fünf normale Stellplätze werden.
Diskussionsbedarf gab es bei den Altenwohnungen. Da fehlte nicht nur Ludwig Ziereis (CSU) eine Definition, was eine Altenwohnung ausmacht. „Nur ein geräumiges Bad und breitere Türen können‘s nicht sein. Das wäre eine zu große Verlockung für Bauherren.“ Und wer kontrolliere, dass eine Altenwohnung auch von „Alten“ bewohnt werde? Dafür, so Bauamtsleiter Thomas Lindner, sei die Bauaufsicht des Landkreises zuständig. Mehrstimmiges Schnauben im Marktgemeinderat. Denn die ist knapp besetzt. Allerdings sagt Michael Fischer, Pressesprecher des Landratsamtes, immer wieder: „Die beste Bauaufsicht ist der verärgerte Nachbar.“
Kontrollen sind schwierig
Die Altenwohnungen hält Friedrich für ein echtes Problem. Kommt die Baukontrolle und stellt fest, dass eine solche Wohnung nicht von Senioren bewohnt wird, kann es im Extremfall zu einer Nutzungsuntersagung kommen. Sprich: Die tatsächlichen Bewohner müssen raus, Obdachlosigkeit droht. „Und wir haben über Nacht eine vierköpfige Familie unterzubringen.“