Neue Fristen im Überblick

Bernau – Für die bevorstehenden Kommunalwahlen am 8. März 2026 gelten neue Fristen, die durch Änderungen der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) sowie der Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung (GLKrWBek) eingeführt wurden. Wahlbenachrichtigungen dürfen frühestens am 41. Tag vor dem Wahlt

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Donnerstag, 30. April 2026

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