Neue Fristen im Überblick

von Redaktion

Bernau – Für die bevorstehenden Kommunalwahlen am 8. März 2026 gelten neue Fristen, die durch Änderungen der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) sowie der Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung (GLKrWBek) eingeführt wurden. Wahlbenachrichtigungen dürfen frühestens am 41. Tag vor dem Wahltag versandt werden. Spätestens bis zum 21. Tag vor dem Wahltag (Sonntag, 15. Februar) müssen alle Wahlberechtigten ihre Benachrichtigung erhalten haben. Die Ausgabe von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen ist laut Angaben der Behörden erst ab Montag, 16. Februar, möglich. Zuvor ist eine Ausgabe nicht zulässig.

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