„Pickerl“ für Freizeit-Insulaner kommt

von Redaktion

Neue Regelung für Zweitwohnungsbesitzer auf der Fraueninsel beschlossen – Nun drei Stunden Parken erlaubt

Fraueninsel/Gstadt – Auch Bewohner des Festlands mit einem Neben- oder Zweitwohnsitz auf der Fraueninsel möchten gerne die Möglichkeit haben, auf den eigens ausgewiesenen Insulaner-Parkplätzen am Uferdamm in Gstadt zu parken und die Steganlagen der Insulaner mit zu nutzen.

Nach kurzer Diskussion einigten sich die Gemeinderäte darauf, dass es für diese Gruppe eigene „Pickerln“ geben soll und es ihnen gestattet ist, maximal drei Stunden zu parken beziehungsweise ihre Schiffe an die ausgewiesenen Steganlagen zu hängen.

Bürgermeister Armin Krämmer hatte die unbefriedigende Parksituation in Gstadt angesprochen und darauf verwiesen, dass ihn Zweitwohnungsbesitzer diesbezüglich angesprochen haben. „Die zahlen ja auch Zweitwohnungssteuer“, zeigte Krämmer Verständnis für den Wunsch vieler „Freizeit“-Insulaner nach einer kostengünstigeren, näheren Anbindung an die Fraueninsel.

Einig war sich der Rat, dass die Nutzung der Parkmöglichkeiten und der Steganlagen aber zeitlich begrenzt sein soll. Einstimmig sprach sich das Gremium dafür aus, dass es für Zweitwohnungsbesitzer bald ein „Extra-Pickerl“ geben soll, das für die Dauer von maximal drei Stunden gilt.

Auf Anregung von Michael Lanzinger wurde außerdem eine Laufzeit von zwei Jahren festgelegt, nach der dann nochmals vom Rat entschieden wird.

Wer als Zweitwohnungsbesitzer sein Schiff am Insulanersteg in Gstadt „parken“, sprich festmachen möchte, muss außerdem nachweisen, dass er für dieses eine Haftpflichtversicherung hat, so das Gremium.

Die bisherige Satzung in Auszügen im Wortlaut:

„Die Steganlagen in Gstadt und der Uferdamm mit den ausgewiesenen Parkplätzen, – nachfolgend als Anlagen – bezeichnet, werden von der Gemeinde Chiemsee betrieben.

1. Regelung für die Benutzung der Steganlagen und Uferdamm mit Wasserfahrzeugen: Sie dienen als kurzfristige Anlegemöglichkeit für Wasserfahrzeuge für die Einwohner und Gewerbetreibenden der Gemeinde Chiemsee. Die Anlegestellen sind keine Dauerliegeplätze. Die maximale Liegezeit darf zwei aufeinanderfolgende Nächte nicht überschreiten.“ daa

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