Garagen-Stellplatzordnung tritt am Mittwoch in Kraft

von Redaktion

Gemeinde Seeon-Seebruck begrüßt Nutzungsänderung für sogenanntes „Ambsen-Haus“ in der Dorfmitte

Seeon-Seebruck In der Gemeinde Seeon-Seebruck wird gebaut, umgebaut und erweitert. In der jüngsten Sitzung befasste sich der Rat mit verschiedensten Projekten. Alle zu behandelnden Anträge und Anfragen wurden ohne längere Diskussionen einstimmig genehmigt.

Grundsätzlich einig war sich das Gremium, für eine Nutzungsänderung für das sogenannte „Ambsen-Haus“ in der Dorfmitte von Seeon das Einverständnis zu geben. Der Antragsteller möchte aus der bisher genehmigten Wohneinheit, die sich über drei Stockwerke erstreckt, fünf Einheiten machen. Im Erdgeschoss befindet sich bereits eine Gesundheitspraxis. Jetzt sollen im ersten und zweiten Stock drei Ferienwohnungen entstehen und im Erdgeschoss eine Gewerbefläche für einen Dorfladen vorgehalten werden. Dass das Gebäude bei der Zufahrt zum „Alten Wirt“ wieder belebt wird, wurde allgemein begrüßt. „Ich finde es gut, dass was passiert“, sagte Stefan Berger (CSU). „Super, dass das Haus wieder belebt wird“, fand sein Fraktionskollege Franz Wörndl. Manuela Kral (CSU) hätte es lieber gesehen, wenn anstatt der Ferienwohnungen Mietwohnungen entstünden. „Wir brauchen in Seeon dringend Mietwohnungen“, forderte sie. Ob sich ein Dorfladen rentiert, stellte sie infrage.

Unter der Voraussetzung, dass auch das Landratsamt eine positive Beurteilung abgibt, stimmte der Rat auch dem Bau eines Wohnhauses mit Garage in Seeon zu. Nachdem der Bebauungsplan „Seeon-Dorf“ noch nicht in Kraft getreten ist, muss eine vorzeitige Einzelgenehmigung geprüft werden.

Als Satzung beschlossen wurden die zugunsten von Wohnungsbau beantragten Bebauungsplanänderungen „Kreuzbichl“ in Truchtlaching sowie die Änderungen für „Seebruck Chiemseeufer“, „Seebruck Graben“, „Seebruck Ortsmitte“ und Innenbereichssatzung „Roitham-Erweiterung“ zur Anpassung der gesetzlichen Festsetzungen an die gemeindliche Stellplatzordnung.

Zugestimmt wurde auch der neuen Stellplatzsatzung. Wie mehrfach berichtet, wurden im Rahmen des Modernisierungsgesetzes auch neue Stellplatzregelungen getroffen. Seeon-Seebruck hat demzufolge die bisher gültige Satzung überarbeitet. Die neue Garagen-Stellplatzordnung, die am morgigen Mittwoch in Kraft tritt, schreibt unter anderem pro Wohneinheit zwei Stellplätze als Obergrenze vor, beziehungsweise wie viele Stellplätze ein Bewerber zukünftig im unbeplanten Innenbereich zur Verfügung stellen muss.

Bekannt gegeben wurde auch, dass der Gemeinderat in nicht öffentlichen Sitzungen folgende Beschlüsse gefasst hat: Die Neugestaltung des Seeoner Dorfplatzes mit Wiederherstellung der Uferbefestigung wurde an eine Firma in Altenmarkt vergeben. Die Arbeiten für einen Neubau des Seiteneinganges am Kindergarten in Truchtlaching wurden an eine Waginger Firma vergeben. ga

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