Bernau – In Kürze werden die Jahresabrechnungen der Wasser- und Kanalgebühren erstellt. In den nächsten Tagen erhalten die Bürger von der Gemeinde ein persönliches Anschreiben mit entsprechender Ablesekarte. Es existieren mehrere Möglichkeiten, den Wasserzählerstand an die Gemeinde zu übermitteln. Die Bürger werden gebeten, den Stand des Wasserzählers bis spätestens Samstag, 1. November, bei der Gemeinde zu melden. Sofern Sie in diesem Jahr einen neuen Wasserzähler erhalten haben, handelt es sich um einen Funkzähler, sodass keine Ablesung erforderlich ist. Das Wasserwerk wird die Zähler zum 1. November auslesen. Der Zählerstand ist eine Voraussetzung für die Abrechnung sowie die Festsetzung der Vorauszahlungen. Sollte der Zählerstand nicht rechtzeitig vorliegen, muss der Verbrauch anhand der Vorjahreswerte geschätzt werden. Eine Berichtigung des geschätzten Zählerstandes erfolgt bei der nächsten Abrechnung.