„Ich habe da Mist gebaut“

von Redaktion

Ex-AfD-Kreisvorsitzender muss sich wegen Untreue vor Gericht verantworten

Traunstein – Der frühere Vorsitzende des AfD-Kreisverbands Traunstein, Andreas Füssel, musste sich kürzlich am Amtsgericht Traunstein wegen Untreue in 14 Fällen verantworten. Der Prozess zeichnete ein Bild von Überlastung, chaotischer Buchführung und finanziellen Problemen.

Ab 2022 hatte der 61-Jährige die alleinige Verwaltung einer sogenannten Handkasse übernommen, die auf seinen Vorschlag hin eingerichtet wurde. Sie sollte für kleinere Ausgaben wie Plakate, Flyer oder Veranstaltungskosten genutzt werden – eine Art Bargeldreserve für schnelle Zahlungen.

Schaden von

14288,92 Euro

Bereits seit den Kommunalwahlen 2020 saß Füssel für die AfD im Kreistag von Traunstein und im Stadtrat von Traunreut und wurde 2022 parteiintern zum Kreisvorsitzenden gewählt. Im Juni 2024 dann der Rücktritt als Vorsitzender und in weiterer Folge der Austritt aus der Partei. Er blieb aber Stadtrat, mittlerweile ohne Parteizugehörigkeit.

Während seiner Amtszeit als Kreisvorsitzender zwischen Oktober 2022 und Juni 2024 soll Füssel insgesamt 14500 Euro vom Konto des Kreisverbands abgehoben, beziehungsweise der Handkasse zugeführt und dann ausgegeben haben. Laut Anklage wurde nur ein kleiner Teil tatsächlich für Parteiausgaben verwendet. Die Staatsanwaltschaft sprach von einem wirtschaftlichen Schaden von 14288,92 Euro.

Im Gerichtssaal erscheint Andreas Füssel in Begleitung des Rechtsanwaltes Michael Vogel. In Trachtenjanker und mit schwermütigem Blick, offensichtlich von den Vorwürfen belastet. Nach Verlesung der Anklagepunkte kommt er zu Wort: „Ich habe das Geld für den Wahlkampf verwendet. Jeder, der geholfen hat, bekam 50 Euro bar. Ich war für Veranstaltungen zuständig, musste Flyer und Plakate bezahlen und viele Fahrten erledigen.“ Dabei räumt er ein: „Es tut mir leid, ich habe da Mist gebaut.“

Er sei überfordert gewesen und habe die Buchführung schleifen lassen. Nach einer schweren Erkrankung sei er „körperlich am Ende“ gewesen. Die Vorsitzende Richterin Verena Zehetmaier hakt nach: „Aber wo sind die Belege?“ Füssel gesteht: „Ich dachte, man kann das nachträglich machen. Das war ein grober Fehler.“

Unklar auch: Warum hat der frühere Lkw-Fahrer, der seit Kurzem wieder einen Job als Gabelstapelfahrer ausübt, nicht Kontakt zu den damaligen Parteikollegen gesucht, um die nicht belegten Ausgaben zu rechtfertigen? Laut Zeugen sei er nicht mehr erreichbar gewesen. Achselzucken beim Angeklagten. Er sei überfordert gewesen, wollte nichts mehr mit der Partei zu tun haben.

Dass Füssel eventuell mit seinen Lebensumständen überfordert war, lässt auch eine im Zuge der Anklage durchgeführte Hausdurchsuchung vermuten. Die zuständige Sachbearbeiterin der Polizei Traunstein, Brigitte Dandl, die als Zeugin geladen ist, berichtet, Füssel sei bei der Durchsuchung in einem kleinen Zimmer in eher ungeordneten Verhältnissen angetroffen worden. Dort fanden die Beamten einige wenige Belege zu Ausgaben, die den Angeschuldigten entlasten könnten. Die gesuchte Handkasse ist aber nicht vor Ort. Damals sagte Füssel aus, er könne sie auf die Schnelle nicht finden.

Die Zeugenaussagen und Ermittlungen zeichnen ein Bild eines Mannes, der zwar „redegewandt, aber unzuverlässig“ gewesen sei, so Dandl. Zeugen berichteten zudem, Füssel habe häufig um Vorschüsse gebeten, seine Finanzen seien mindestens angespannt gewesen. Pfändungen und private Schulden wurden dokumentiert. Füssel bestätigt das auf Nachfrage.

Während des Prozesses konfrontiert Staatsanwalt Martin Brunner Füssel mit dem Verdacht, das Geld bewusst zweckentfremdet zu haben. Für Brunner nämlich ein Widerspruch: Erst will der Angeklagte keine Belege sammeln, weil er später rückwirkend einen Beschluss erwirken will. Aber dann bemüht er sich im Nachgang nicht um besagten Beschluss.

Verteidiger Michael Vogel verweist auf die Überlastung seines Mandanten und die chaotischen Strukturen im Kreisverband. Denn: Auch der damalige Schatzmeister der Traunsteiner AfD, der laut Aussagen Füssels zu der Zeit schwer krank gewesen sei, hat in dieser Zeitspanne keine Kassenprüfung durchgeführt: „Ich wollte ihn damals auch nicht zusätzlich belasten“, so Füssel.

Nach kurzer Beratung spricht das Gericht Füssel wegen schwerer Untreue in 14 Fällen schuldig. Die Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten wird zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt. Zudem muss er sich regelmäßig bei der Bewährungshilfe melden und eine Schuldnerberatung absolvieren. Richterin Zehetmaier betonte in ihrer Urteilsbegründung, dass Füssel seine Pflichten als Kreisvorsitzender der AfD grob verletzt habe. Zudem sei der Angeklagte bereits straffällig geworden, dieses vorherige Urteil fließe in das Strafmaß bereits mit ein.

Bewährung

auf drei Jahre

Zugunsten des Angeklagten seien jedoch sein Geständnis und seine aktuelle Lebenssituation berücksichtigt worden. Er habe wieder geregelte Arbeitsverhältnisse und arbeite daran, seine finanzielle Situation in den Griff zu bekommen. Deshalb sieht das Gericht auch von einer Geldstrafe ab. Füssels Reaktion mit gesenktem Kopf zum Urteil ist einsichtig. Es täte ihm leid, sagt er, eine Berufung habe er nicht im Sinn.

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