von Redaktion

Schlechinger Gemeinderat beschließt Veränderungssperre – Auch Spielplatz und Rinderstall sind Themen

Schleching – In der jüngsten Gemeinderatssitzung stand ein zentraler Punkt in der Ortsmitte von Schleching im Fokus: der „Gasthof zur Post“. Dieser Ort ist bedeutsam, da viele gemeindliche Veranstaltungen im großen Festsaal stattfinden. Auch für die zahlreichen Vereine im Ort ist der Gasthof aufgrund der Größe des Saales ein wichtiger Veranstaltungsort. Aktuell stehen der Gasthof und das Hotel zum Verkauf.

Planungsvarianten
vorgestellt

In einer öffentlichen Sitzung wurde über eine mögliche Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet diskutiert. Es geht um Grundstücke, auf denen sich das Gasthaus und Parkplätze, die zum Gasthaus gehören, befinden, sowie um die umliegenden Grundstücke. Um eine gastronomische und touristische Nutzung zu sichern, wurde über eine Veränderungssperre nach Paragraf 14 des Baugesetzbuches (BauGB) nachgedacht. Hierfür hat die Verwaltung drei Planungsvarianten vorgestellt.

Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als „MD“ Dorfgebiet festgesetzt, die Grundstücke werden baurechtlich nach Paragraph 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) gewertet. Zur Bestandssicherung soll das Grundstück, auf dem der „Gasthof zur Post“ steht, als Sondergebiet Tourismus (SO) und der umliegende Bereich als „MD“ Dorfgebiet festgesetzt werden.

Bürgermeister Josef Loferer (CSU) berichtete dazu, dass im Vorfeld mehrere Gespräche mit der Inhaberin des Komplexes geführt wurden, bei denen Konsens bestand, dass es eine Wirtschaft bleiben soll. Der Gemeinderat war sich in der Diskussion ebenfalls darüber einig, dass an der Stelle der gastronomische Betrieb und die Fremdenverkehrsnutzung erhalten bleiben sollen. Das sollte so geregelt werden, dass die Gemeinde planerischen Zugang zu diesem Gebiet hat und ein grundsätzliches Mitspracherecht erhalten bleibt.

Verhindert werden soll, dass in dem Gebäude Zweitwohnungen errichtet werden. Michael Bachmann (CSU) warf noch die Möglichkeit eines „Sanierungsgebietes“ in die Diskussion, um eventuell eine städtebauliche Förderung für die Sanierung der Immobilie zu erreichen. Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde dann eine Veränderungssperre für die nächsten zwei Jahre für das Gebiet „Schleching Dorfmitte“ (Bebauungsplan Nr. 14) einstimmig beschlossen.

Johanna Detsch von der Gemeinde informierte über ein Kletterspielgerät auf dem Pausenhof der Grundschule. Das Holz sei morsch und die Seile sind zum Teil nicht mehr ordnungsgemäß verankert, wie sich bei einer Spielplatzprüfung herausstellte. Für das bereits vorhandene Betonfundament solle das gleiche Spielgerät beschafft werden, und somit von der gleichen Firma „Richter Spielgeräte“, wie damals. Das Angebot beinhaltet die Dreieckspodeste, die Gestelle für den Seilaufgang, die Wackelbrücke sowie das schräge Kletternetz. Die Angebotssumme beträgt rund 22500 Euro brutto, die Demontage des alten und die Montage des neuen Gerätes sind dabei inklusive. Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einverständnis dazu.

In der Sitzung des Bauausschusses wurde mit einer Gegenstimme für den Antrag auf Vorbescheid für einen Anbau gestimmt. Der Anbau soll an den bestehenden Rinderstall an der Westseite zu Tierwohlzwecken nach den Naturland-Richtlinien im Kleinfeldweg erfolgen. Es soll mehr Platz für die einzelnen Tiere geschaffen, die Licht- und Luftverhältnisse sowie die Auslaufmöglichkeiten verbessert werden. Des Weiteren soll die Technik modernisiert werden, die für die Existenz und Entwicklungsmöglichkeiten des Betriebes erforderlich ist.

Es ist geplant, im Bestandsstall die Fressplätze für maximal zwölf Kühe mit Fressgitter, die auch zum Melken genutzt werden, zu erhalten. Im geplanten Anbau soll für das Milchvieh ein Ruhe- und Auslaufbereich mit Liegeboxen entstehen. Der tägliche Auslauf auf der Weide im Sommer sowie im Winter im „Hausfeld“ wird nach wie vor gewährleistet. Sepp Loferer (CSU) führte weiter aus, dass es das Ziel des Antragstellers ist, durch den geplanten Anbau die sogenannte teilweise Anbindehaltung aufs Melken im Bestandstall zu reduzieren.

Die Maße des geplanten Anbaus wären 5,90 mal 19,15 Meter, die seitliche Wandhöhe drei Meter und ein Pultdach mit einer Dachneigung von sieben Grad. Die Neigung des Daches wurde bewusst gewählt, um die bestehende Heubelüftungsanlage nicht zu verdecken und sie somit nicht in ihrer Funktion zu beeinträchtigen. Die erforderliche Abstandsfläche von drei Metern zur Mitte Straßengrund wird dabei eingehalten.

Ruhebereich
und Auslauf

Die Gemeinderäte befürworteten in der Mehrheit den Anbau und auch die Tatsache, dass es noch Bauern mit Tieren im Stall in Schleching gibt. Aber Michael Eisenberger (SPD) und Claus Rathje (UBS) machten sich Gedanken, dass die Neigung des Daches Probleme bei der Einsicht in die Straße machen könnte. Dem Vorbescheidantrag wurde trotzdem das gemeindliche Einvernehmen erteilt, mit dem Hinweis, dass es keine Beeinträchtigung für die Einsicht der Straße geben darf.

„Zur Post“ soll Gaststätte bleiben

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