Reit im Winkl – Mit einem Bauantrag auf Anhebung und Erneuerung des Dachstuhls bei einem Anwesen an der Weitseestraße befasste sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Außerdem ging es um einen Antrag auf isolierte Abweichung auf einem Grundstück an der Loferaustraße.
An dem bestehenden Anwesen an der Weitseestraße in der Ortsmitte soll das Dach um etwa zwei Meter angehoben und der Hauptfirst gedreht werden. Dadurch entsteht eine Wandhöhe von maximal 8,75 Metern je nach Geländelage.
Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU) informierte, dass die durch die Erhöhung erforderliche Abstandsflächen zum Teil nicht auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen werden könnten. Die erforderlichen Ausnahmen von den Abstandsflächen seien bereits mit dem Landratsamt besprochen worden. Da die Nachbarn sich alle mit der Baumaßnahme einverstanden erklärt hätten, könne mit einer entsprechenden Zustimmung vonseiten des Landratsamts gerechnet werden.
In der umliegenden Nachbarschaft seien bereits einige Anwesen von ähnlicher Höhe vorhanden. Die ohnehin bereits bestehende unruhige Dachgestaltung des Anwesens werde durch die Anhebung und Drehung des Firsts ruhiger. Bürgermeister Schlechter sagte, dass mit der Umsetzung des Vorhabens im Bestand für eine vierköpfige Familie Wohnraum geschaffen werden könne, was sehr erfreulich sei. Der Gemeinderat erteilte für den Bauantrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Bei dem weiter vorliegenden Antrag auf isolierte Abweichung ging es um die Errichtung einer geschlossenen Holzgarage bei einem Anwesen an der Loferaustraße. Ein solcher Antrag ist notwendig, wenn ein Vorhaben grundsätzlich nach der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei ist, aber eine Festsetzung der Baugestaltungssatzung nicht eingehalten werden kann. Geplant ist dort die Errichtung einer Holzgarage von circa 17 Quadratmetern mit einer Wandhöhe von 2,60 Metern.
Bürgermeister Schlechter gab zur Auskunft, dass gemäß der Baugestaltungssatzung traufseitig ein Mindestdachüberstand von 0,6 Metern festgesetzt sei. Dieser könne nicht eingehalten und auf null reduziert werden, da die Außenwand der Garage gleichzeitig eine Absturzsicherung für das nördliche Grundstück bilden solle.
Der Gemeinderat stimmte dem Antrag auf isolierte Abweichung einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung, den entsprechenden Bescheid zu erlassen.
Josef Hauser