Grassau – Die Grassauer und Rottauer Bürger und vor allem die Anlieger der B305 kennen das Problem des starken Verkehrsaufkommens, wenn die Autobahn A8 dicht ist. Nicht selten staut sich der Verkehr dann auch in den Gemeinden Rottau und Grassau und Geduld ist gefragt. Die Fraktionen der CSU, SPD, AE Rottau und der Bayernpartei beantragten gemeinsam ein Abfahrtsverbot der Autobahn A8 bei Staulagen. Trotz Anfrage der anderen Parteien beteiligten sich die Fraktionen der Freien Wähler und der Unabhängigen Grassauer Liste nicht an diesem Antrag, der dennoch mit drei Gegenstimmen vom Marktgemeinderat angenommen wurde.
Nicht nur Ortskundige nehmen Umfahrungen bei Staulagen auf der Autobahn A8 in Kauf und stehen dann trotzdem, meist in Bernau, im Rottauer Zentrum und dann verstärkt in Grassau. Die Bedarfsampeln im Ort sind für die Fußgänger im Falle einer Autobahnumfahrung ein Segen, erhöhen jedoch die Staulage im Ort. Die Fraktionen machten sich hierzu ihre Gedanken, vor allem nachdem Frasdorf ein Abfahrverbot erwirken konnte und auch das Berchtesgadener Land die Möglichkeit der Stauumfahrung einschränkt, sollte nun das Gleiche auch für den Landkreis Traunstein gelten.
Marina Gasteiger (SPD) brachte den Antrag vor und bat den Marktgemeinderat, zu beschließen, dass der Bürgermeister beauftragt werde, in Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden einen Antrag zu stellen, dass an den Ausfahrten Übersee und Grabenstätt den Verkehrsteilnehmern verboten werde, bei Stau die Umleitungsstrecken zu benutzen. Anlieger und Bewohner seien von dieser Vorschrift ausgenommen. Man könne sich an den Vorgaben im Landkreis Rosenheim orientieren. Gegebenenfalls sollte auch die Gemeinde Übersee in die Überlegungen einbezogen werden.
Die Fraktionen meinten zudem, dass langfristig diese Regelung für die gesamte Strecke durch die Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land gelten sollte. Bürgermeister Stefan Kattari informierte, dass er bereits mit dem Landrat Kontakt aufgenommen habe und auf die Situation verwiesen habe. Der Landkreis Traunstein, so wurde erklärt, sei nicht von Blockabfertigungen und von Grenzkontrollen betroffen und folglich nicht so stark beeinträchtigt. Kattari betonte, dass dieses Abfahrverbot nicht bei einer Totalblockade greife, wohl aber bei anderen Staulagen, wegen einspuriger Baustellen und dergleichen.
Tom Hagl (CSU) meinte, dass die Autobahn endlich ausgebaut werden müsste, nur dann könne der Verkehr reduziert werden. Olaf Gruß (SPD) plädierte für eine Gleichbehandlung aller Anliegerorte auf der gleichen Strecke.
Hans Genghammer (FW) konnte dem Antrag nicht zustimmen, da er die Notwendigkeit nicht sah. Er möchte die persönlichen Freiheiten nicht so eingeschränkt wissen. Kattari entgegnete, dass dennoch jeder die Freiheit habe, von Salzburg nach München die Landstraße zu nehmen. Eingeschränkt werde nur die Abfahrt bei Staulagen, um die Gemeinden an den Umfahrungsstrecken zu schützen. Allerdings stehe am Ende auch die Frage der Kontrolle. Eine Wirkung folge erst, wenn diese Autofahrer angehalten und wieder auf die Autobahn zurückgeschickt werden. Die Polizei habe hierfür jedoch nicht die Kapazitäten.
Klaus Noichl (CSU) konnte ein anderes Lied als Anlieger an der B305 singen. Bei Staulagen sei Grassau stark betroffen und vom Nager Irler bis nach Rottau stehe der Verkehr, wusste er. Dann blickt er auf eine Blechlawine, die sich in Schrittgeschwindigkeit durch Grassau schlängelt. Durch den Stop-and-go-Verkehr erhöhten sich auch die Abgase. Andere Gemeinden im Landkreis betreffe es nicht in diesem Ausmaß, so Noichl. Dem stimmte Tobi Beck (AE) zu, der betonte, dass nur in Grassau bei einer Umfahrung direkt durch den Ort gefahren werde.
Drei Räte votierten gegen den Antrag. Somit wird sich nun der Bürgermeister weiter mit einem Verbot von Stauumfahrungen im Bereich Grassau-Rottau-Bernau mit entsprechender Beschilderung an den Autobahnausfahrten in Übersee und Grabenstätt beschäftigen können. Vielleicht werden die Stauungen bei entsprechender Beschilderung vor allem in den Sommermonaten in Grassau weniger. Tamara Eder