Reit im Winkl – In nahezu jedem Gemeinderat war die Stellplatzsatzung in diesem Sommer ein Thema, so auch in der jüngsten Sitzung in Reit im Winkl. Konkret ging es um die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung). Bereits im Juni dieses Jahres hatte der Gemeinderat die neue Stellplatzsatzung beschlossen. Der Freistaat Bayern hat aber versäumt, die für den Erlass der Satzungen erforderlichen Ermächtigungsgrundlagen vorzeitig in Kraft zu setzen. Darüber wurden die Gemeinden im Juli dieses Jahres vom Bayerischen Gemeindetag informiert.
Freistaat versäumte
Ermächtigung
Aufgrund dieses Versäumnisses können Ausfertigung und Bekanntmachung erst nach dem Inkrafttreten der Ermächtigungsgrundlage am 1. Oktober 2025 erfolgen. „Das hat uns Zeit verschafft, uns noch einmal genauer hinsichtlich der möglichen Festsetzungen zu Wohnen und Ferienwohnungen zu informieren“, sagte Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU) dazu. Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag wurden dann noch folgende Festsetzungen eingefügt: Bei Gebäuden mit Wohnungen ist ein Stellplatz je Wohneinheit bis 80 Quadratmeter Wohnfläche erforderlich, ab 80 Quadratmeter sind es dann zwei Stellplätze. Bei Ferienappartements sind es ein Stellplatz je Ferienappartement und zwei Stellplätze je Ferienappartement mit mehr als zwei Schlafräumen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die neue Stellplatzsatzung, die unter anderem diese genannten Kriterien enthält. In einem weiteren Tagesordnungspunkt unterrichtete Bürgermeister Schlechter darüber, dass sich die Gemeinde mit der Möglichkeit beschäftigt, auf Gemeindegebäuden Photovoltaikanlagen anzubringen. Er stellte dazu den Energieberater Florian Hartmann vor, der darüber Auskunft gab. Dieser berichtete, dass er mit einer aus einigen Gemeinderäten bestehenden Arbeitsgruppe die in Frage kommenden Gebäude besichtigt und begutachtet habe. Als am besten dazu geeignet hätten sich die Tourist-Info, das Rathaus und die Kläranlage erwiesen, insbesondere wegen eines jeweils hohen Eigenverbrauchs. Auch der Festsaal und das Feuerwehrhaus würden sich dazu eignen. Besichtigt worden seien auch das Schulhaus, das Wohnhaus an der Loferau Straße, die Kalthalle am Bauhof und das als Generationenhaus vorgesehene ehemalige Krankenhaus an der Tiroler Straße. Das Ziel des Vorhabens solle ein maximaler Nutzen für die Gemeinde sein. Energieberater Florian Hartmann schlug vor, zunächst eine Investitionssumme für den Start des Vorhabens bei einem Objekt festzulegen. Für den Anfang empfahl er zunächst nur die Installation einer PV-Anlage und vorerst noch keinen Batteriespeicher. Als Amortisationsdauer nannte der Referent eine Zeit zwischen neun und 13 Jahren. Bürgermeister Schlechter bedankte sich bei Hartmann und den Mitgliedern der Arbeitsgruppe für ihre bisher geleistete Arbeit. Nach bevorstehenden Beratungen im Gemeinderat werde man bei einem positiven Beschluss einen entsprechenden Startbetrag im Haushalt der Gemeinde einstellen.
Einen Billigungs- und Auslegungsbeschluss fasste das Gremium im Rahmen einer Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Bauhof“. Durch die sich derzeit im Gang befindliche Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Lagerhalle mit Betriebsleiterwohnung im bestehenden Gewerbegebiet in der Nähe des gemeindlichen Bauhofs durch einen ortsansässigen Betrieb geschaffen werden. Die Halle ist zur Unterstellung von Kleinbussen, Baumaschinen und Anbaugeräten sowie untergeordnet zur Lagerung von Baumaterialien vorgesehen.
Die im Rahmen einer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im April und Mai dieses Jahres beschlossenen Änderungen und Ergänzungen waren bereits bei einer Gemeinderatssitzung im August dieses Jahres abgewogen worden. Aufgrund einer Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde musste noch eine artenschutzrechtliche Erfassung in Auftrag gegeben werden. Diese lag nun vor. Das Umwelt-Planungsbüro Alexander Scholz hat den Geltungsbereich untersucht. Dabei konnten keine Reptilien nachgewiesen werden.
Insgesamt wird nach Bewertung der Ergebnisse der Erfassung davon ausgegangen, dass negative Auswirkungen auf die Zauneidechse oder deren Lebensräume gemäß Bundesnaturschutzgesetz für die untersuchte Fläche ausgeschlossen werden können. Die im Rahmen der August-Sitzung beschlossenen Änderungen und Ergänzungen wurden in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Die betroffenen Behörden müssen noch einmal beteiligt werden, es kann aber nurmehr zu den Änderungen Stellungnahmen genommen werden.
„Gewerbegebiet am
Bauhof“ besprochen
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den überarbeiteten Entwurf der zweiten Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Bauhof“ mit Begründung. Zugleich beauftragte er die Verwaltung, die nochmalige Behördenbeteiligung mit Einschränkung der Anregungen auf die geänderten beziehungsweise ergänzten Teile gemäß Baugesetzbuch verkürzt durchzuführen.