35-Jähriger sitzt mit geladener Pistole im Zug

von Redaktion

Angeklagter hatte die Glock19 „zum Schutz“ gekauft – Amtsgericht verurteilt den Bremer zu zehn Monaten auf Bewährung

Traunstein – Beamte der Bundespolizei entdeckten am Dienstag, 27. Mai diesen Jahres, gegen 22 Uhr, kurz nach dem Bahnhof Traunstein in einem aus Österreich kommenden Zug bei einem 35-jährigen Passagier eine geladene halbautomatische Pistole, die der Marke Glock 19 GEN4 9×19 Millimeter ähnelte. Der Mann hatte auch zehn Schuss Munition 9 Millimeter Luger Maxx Tech und einen hohen Bargeldbetrag in seiner Sporttasche. Er wurde sofort festgenommen. Das Amtsgericht Traunstein in Person von Richterin Veronika Ritz verurteilte den Angeklagten nun zu zehn Monaten Freiheitsstrafe mit vierjähriger Bewährungszeit.

Die insgesamt 18133,02 Euro in bar begründete der aus Bremen stammende Mann damit, er wolle in Österreich ein neues Leben beginnen. Die Waffe benötige er zum „Selbstschutz“. Den Hintergrund fragten die Ermittler damals bei Interpol ab. Demnach steht der 35-Jährige in seiner Heimatstadt im Zusammenhang mit einem Rauschgiftdelikt, bei dem auch eine Waffe eine Rolle spielte, sei es eine Schusswaffe oder ein anderer gefährlicher Gegenstand.

Bei einer Kontrolle waren im Fahrzeug des Mannes 55 Cliptüten Marihuana mit einem Gesamtgewicht von rund 235 Gramm gefunden worden, dazu zwei Handys, 320 Euro in Scheinen und ein Einhandmesser. Utensilien wie vier Kartons mit je 1000 Cliptüten, eine Feinwaage, eine Kleinmenge Marihuana und weitere Smartphones tauchten bei der Durchsuchung seiner Wohnung auf.

Gemäß Anklage von Staatsanwalt David Heberlein weist der 35-Jährige mehrere Vorstrafen auf, vor allem Eigentumsdelikte und Raubtaten. In Bremen ist außerdem ein zusätzliches Verfahren wegen räuberischer Erpressung anhängig. Vor diesem Hintergrund und der Aussicht auf weitere Strafverfahren in Bremen fürchtete der Angeklagte offenbar um sein Leben. Das nahmen ihm alle Prozessbeteiligten ab.

Dass der 35-Jährige überhaupt mit einer Bewährungsstrafe davonkam, hatte er seinem Einverständnis zu verdanken, von den im Zug beschlagnahmten über 18000 Euro sofort 15000 Euro als Wertersatz „freiwillig“ zugunsten der Staatskasse zu verzichten. Außerdem saß er mittlerweile fast fünf Monate Untersuchungshaft in einem bayerischen Gefängnis ab. So plädierte sogar Staatsanwalt David Heberlein auf nur zwölf Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung. Die Verteidiger – Hans-Jörg Schwarzer aus Berchtesgaden und Mario Kroschewski aus Bremen – hielten neun Monate mit Bewährung für ausreichend.

Der Schuldspruch im Urteil deckte sich mit den Schlussanträgen: „Vorsätzliches unerlaubtes Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe sowie vorsätzliches Mitnehmen einer Schusswaffe und von Munition.“ Den Strafrahmen für derartige Taten bezifferte die Richterin mit sechs Monaten und bis zu fünf Jahren. Es gebe minderschwere, aber auch besonders schwere Fälle.

Beides komme hier nicht in Betracht, betonte Veronika Ritz. Positiv wirke das Geständnis. Die Vorsitzende weiter: „Aber was hätte der Angeklagte sagen wollen? Er ist erwischt worden und wäre auf jeden Fall in Untersuchungshaft gegangen. Ohne die monatelange Untersuchungshaft wäre eine Strafe mit Bewährung ausgeschieden.“ Sich zum „Schutz“ eine Waffe zu kaufen, sei sicher besser, als eine für eine Straftat zu erwerben. Strafschärfend sah die Vorsitzende das kriminelle Vorleben des Angeklagten und dass die Waffe geladen war. Bei den Bewährungsauflagen unterstellte Richterin Veronika Ritz den Angeklagten einem Bewährungshelfer, dessen Weisungen der 35-Jährige folgen muss.

Des Weiteren muss er unverzüglich eine Arbeit aufnehmen beziehungsweise sich bei der Arbeitsagentur melden: „Sie haben sich nach Kräften um Arbeit zu bemühen.“

Das Gericht hob den Haftbefehl auf. Mit Zustimmung des Staatsanwalts wurde das Urteil noch im Gerichtssaal rechtskräftig. Ob es bei den Folgeverfahren in Bremen bei Bewährung bleibt, ist offen. Das gestrige Urteil wird laut Ritz wahrscheinlich aufgehen in einer neuen Gesamtstrafe. kd

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