Bernau – Mit großer Mehrheit stimmte der Bernauer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung für die Abgabe einer Stellungnahme zu einem Vorhaben am Hitzelsberg. Dort soll ein Teilbereich nach Paragraf 29 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen werden. Seit mehreren Jahren war die Untere Naturschutzbehörde (UNB) damit beschäftigt. Auch gab es einen mehrjährigen Abstimmungsprozess vor der Ausweisung, erklärte Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber (CSU). „Der Bereich soll langfristig geschützt werden und dem Erhalt der dort vorhandenen wertvollen Flächen dienen.“
„Das ist nicht
immer lustig“
Die Bürgermeisterin wies auch darauf hin, dass die Gemeinde nach Art. 52 Abs. 3 Satz 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) vor dem Erlass der Rechtsverordnung anzuhören ist. Die Dokumente sind zudem vor Ort in Bernau und bei der UNB am Landratsamt ausgehängt. Bis zum 19. November können Bedenken und Anregungen sowohl bei der Gemeinde als auch beim Landratsamt vorgebracht werden. Biebl-Daiber erklärte weiter, dass sich nur fünf Flurnummern im geplanten Vorhabensbereich im gemeindlichen Eigentum befinden.
Ulla Zeitlmann (Grüne) bat, kein UNB-Bashing zu betreiben, Josef Genghammer (Grüne) sah den zu schützenden Bereich als sinnvoll an. Jakob Müller (CSU) hingegen störte, „dass jeder Baum erfragt werden muss“, auch wenn das Eschensterben um sich greife. Peter Steindlmüller (CSU) sah das ähnlich: „In der Praxis ist das nicht immer lustig.“ Er forderte, gesunden Menschenverstand walten zu lassen. „Sollen wir also eine Stellungnahme abgeben?“, fragte die Rathauschefin. Mit 15:4 stimmte das Gremium dafür.
Die Formulierung der einzelnen Stellungnahmen gestaltete sich als umfangreich. Es gab viel Pro und Contra. Schlussendlich verständigte sich das Gremium darauf, dass die Stellungnahme enthalten müsse, dass das einzugrenzende Gebiet von Infrastruktur sowie von bebauten, intensiv genutzten und verkehrspflichtigen Flächen abrücken müsse. Mit 14:6 votierte das Gremium für diese Stellungnahme.
Ein zweiter Punkt war das Einfordern einer Parität wie beispielsweise das Einschalten des Forstamts bei Einzelfallentscheidungen. Jakob Müller hatte diesen Wunsch geäußert. Mit 16:4 wurde dieser Punkt angenommen.
Der Vorschlag Franz Praßbergers (ÜWG), ein Stück abzurücken vom Wohngebiet, fand ebenfalls große Zustimmung. Biebl-Daiber stimmte dem zu: „Wenn eine Esche umfällt und hier gibt’s noch viele“, dann müsse man am Rande des Wohngebietes schnell handeln können. Der Wunsch, hier abzurücken und als Grenze auf den Weg zu gehen, wurde mit 16:4 gutgeheißen. Die Gemeinde werde fristgerecht eine Stellungnahme mit all den besprochenen Bestandteilen abgeben, kündigte Biebl-Daiber an.
Jeder Bürger
kann Stellung beziehen
Wie steht es mit Privateigentümern und ob man klagen könne, wollte Peter Pertl (CSU) noch wissen. Das Vorgehen käme einer Entwertung gleich. Genghammer widersprach: Er sehe das als Aufwertung.
Bürgermeisterin Biebl-Daiber beschwichtigte: Bis zum 19. November stehe es jedem Bürger des Landkreises offen, eine Stellungnahme zu dem Vorhaben abzugeben.