Mühlbachkanal unterspült Straße

von Redaktion

Stadt Traunstein klagt gegen Kraftwerkbetreiber in Aiging – Straßensanierung könnte 1,1 Millionen Euro kosten

Traunstein – Ein langjähriger Disput zwischen der Stadt Traunstein und einem Privatmann, der in Aiging-Kaltenbach seit Jahrzehnten die Obermühle betreibt, dazu Wasser von der Traun in den Mühlbach leitet und aufstaut zum Betrieb einer Turbine, beschäftigte gestern die Sechste Zivilkammer am Landgericht Traunstein mit Richterin am Landgericht Monika Veiglhuber als Einzelrichterin. Der Grund: Eine Gemeindeverbindungsstraße an dem Kanal entlang wird auf 430 Meter Länge möglicherweise durch Kanalwasser unterspült.

Ungenehmigte
Stauerhöhung

Schon Anfang des 20. Jahrhunderts wurde der Oberwasserkanal für das Kraftwerk gebaut. 1928 erhielt ein früherer Eigner die Genehmigung, bis heute geltende drei Kubikmeter pro Sekunde Wasser von der Traun abzuzweigen und die Stauhöhe im Kanal auf einen bestimmten Wert zu erhöhen. Offenbar wollte der Betreiber den Wasserspiegel in den 1960er-Jahren weiter anheben. Ob der Antrag gestellt wurde, ist nicht bekannt, wie ein Zeuge vom Landratsamt berichtete. Jedenfalls wurde die Stauerhöhung nie genehmigt.

Schon damals äußerte die damals für den Ortsbereich zuständige Kommune Kammer – inzwischen Ortsteil der Stadt Traunstein – Bedenken wegen Unterspülung der schließlich 1967/68 ausgebauten Gemeindeverbindungsstraße direkt neben dem Kanal. 20 Jahre später meldete ein Nachbar Uferausbrüche an seiner an den Kanal angrenzenden Wiese. Den jetzigen Beklagten forderte die Stadt immer wieder auf, seiner Unterhaltspflicht für den Kanal nachzukommen, erodierte doch die Straßenböschung immer mehr. Die Pfosten für die Leitplanke mussten im Lauf der Zeit um eine halbe Straßenbreite nach innen versetzt werden, standen dennoch schräg und teilweise sogar im Wasser. Die Gemeindeverbindungsstraße war schließlich nicht mehr zweispurig befahrbar. Seit 2021 regelt eine Ampel den einspurigen Verkehr.

Die Stadt veranlasste schon früh mehrere Gutachten, darunter zum Hangwasser und dessen Auswirkungen auf die Straße. Im Vorfeld des aktuellen Zivilprozesses bestellte das Gericht einen Sachverständigen, der die Straßenschäden bewertete. Gemäß Gutachten würde die Sanierung fast 1,2 Millionen Euro brutto kosten. Die Stadt reichte 2022 Klage zum Landgericht Traunstein ein, in der sie die Wiederherstellung des Kanalgrundstücks in seiner ursprünglichen Form fordert. Weitere „Vertiefungen“, sprich Aushöhlungen des Straßengrundstücks seien zu unterlassen. Außerdem sei ihr Grundstück wieder herzustellen.

Im ersten mündlichen Termin zur Sache trug Richterin Veiglhuber nun vor, die Stadt moniere, dass der Beklagte entgegen der Auflage in der wasserrechtlichen Genehmigung die Dämme und das Profil des Kanals nicht entsprechend erhalten habe. Er leite mehr Wasser als genehmigt ein. Dadurch habe sich das Kanalwasser bis auf das städtische Straßengrundstück ausgebreitet und die Straße unterspült. Der Kanal erstrecke sich mittlerweile unter das Grundstück der Stadt.

Der Beklagte greife die Ausführungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen an. Die Klage sei unbegründet, verursache doch der Kanaleigentümer nicht die Schäden. Ursache sei vielmehr eine Natureinwirkung durch Hochwasser, für die der Beklagte nicht hafte. Die Uferböschung sei auch nicht steiler als genehmigt und somit nicht ursächlich für die Schäden. Auch werde nicht mehr Wasser als genehmigt in den Kanal geleitet. Damit existiere auch kein erhöhter Wasserspiegel. Im Übrigen sei die Straße beim Ausbau „wohl Richtung Kanal“ nicht für den tatsächlichen Schwerlastverkehr zu einer früheren Kiesgrube und zum Truppenübungsplatz ausgelegt worden. Der unzureichende Uferverbau und mangelnde Straßenentwässerung sollten mit ursächlich sein für die Schäden am Bankett. Zudem sei der Hang oberhalb der Straße in Bewegung, gab die Richterin Argumente des Beklagten wieder.

Jeweils einen Vertreter der Stadt und des Landratsamtes hörte das Gericht gestern als Zeugen an. Ein Geologe, von 2019 bis 2021 bei der Stadt tätig, schilderte, 2019 sei die Nutzung der Gemeindeverbindungsstraße nicht eingeschränkt, lediglich die Tonnage begrenzt gewesen. Danach müsse sich der Straßenzustand „erheblich“ verschlechtert haben. Auf Frage der Richterin verneinte der Zeuge größere Schadensereignisse wie Hochwasser. Die Wasserrechtsabteilung im Landratsamt Traunstein habe die Wassermenge im Kanal geprüft und festgestellt, dass mehr Wasser als genehmigt aufgestaut werde. Bewegungen des Hangs seien bei Begehungen nie beobachtet worden. Der 53-Jährige erinnerte sich an Gespräche zwischen der Stadt und dem Beklagten mit dem Ziel, eine „faire Lösung“ zu finden.

Ein Verwaltungsbeamter der Wasserrechtsabteilung im Landratsamt informierte, der Beklagte habe eine nachträgliche Legalisierung der illegalen Stauhöhe nie beantragt. Man habe den Widerruf der wasserrechtlichen Genehmigung aus dem Jahr 1928 angedroht. Obwohl der Beklagte ein Staubrett aus dem Wehr entfernt habe, sei die Stauhöhe bis heute „mit Sicherheit zu hoch“. In den vergangenen Jahren seien 2021 und 2022 nur Starkregenereignisse registriert worden. Hochwasser aus der Traun wirke sich wegen entsprechender Vorkehrungen nicht auf den Kanal aus.

Argumente
werden geprüft

Alle Prozessbeteiligten waren einverstanden, das Vermessungsamt Traunstein zuzuziehen – wegen der Grundstücksverhältnisse zur Zeit des Straßenausbaus 1967/68. Der Anlass: Es könnte sein, dass die neue verbreiterte Straße teils auf dem Grund des Beklagten gebaut wurde. Wie lange sich das Zivilverfahren hinzieht, ist derzeit nicht abzuschätzen.

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