Schritt für Schritt zur klimaneutralen Wärme

von Redaktion

Unterwössen sucht Perspektive für künftige Energieplanung – Ingenieure stellen Grundlagen vor

Unterwössen – Die Gemeinde Unterwössen geht den nächsten Schritt zur klimaneutralen Energieversorgung. In der jüngsten Gemeinderatssitzung stellten Helmut Rischka, Prokurist der Veit Ingenieure GmbH, und Projektleiter Jakob Schmidt das Konzept der kommunalen Wärmeplanung vor. Die Herangehensweise ist dabei technologisch offen, langfristig gedacht und ohne rechtliche Vorgaben für Bürger.

Jakob Schmidt betonte gleich zu Beginn: „Wärmeplanung bedeutet nicht, dass morgen die Bagger rollen.“ Vielmehr gehe es darum, die Grundlagen zu schaffen, um langfristig eine klimafreundliche Wärmeversorgung aufzubauen. Die Pflicht zur Wärmeplanung steht im Gebäudeenergiegesetz.

Wärmeplanung
gibt Rahmen vor

Das schreibt unter anderem vor: Ab dem 1. Juli 2028 dürfen neue Heizungen in Gemeinden mit weniger als 100000 Einwohnern – wie Unterwössen – nur noch eingebaut werden, wenn sie zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme nutzen. Hauseigentümer können dabei frei entscheiden, mit welcher Technik sie diese Vorgabe erfüllen. Bestehende Heizungen dürfen bis zu diesem Stichtag noch unabhängig davon ersetzt werden. Die Wärmeplanung soll dieser Aufgabe den strategischen Rahmen geben.

Jakob Schmidt beschreibt die vier Phasen der Wärmeplanung mit Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenarien und Transformationspfad. Er erklärte der Reihe nach: „Wir schauen uns an, welche Heizungen es im Ort gibt, wie viele Gebäude noch mit Gas oder Öl heizen, welche Infrastruktur vorhanden ist und wo es Potenziale für Abwärme, Geothermie oder Biomasse gibt.“ Dabei stützt sich das Büro auf öffentlich verfügbare Daten wie das Marktstammdatenregister, das Kehrbuch oder städtebauliche Pläne. Eine Befragung der Bürger sei nicht vorgesehen, da sie kaum verlässliche Ergebnisse liefere.

In der folgenden Potenzialanalyse gehe es darum, für jedes Gebiet herauszufinden, welche Form der Wärmeversorgung dort sinnvoll ist. Schmidt zeigte auf, wie Gemeinden in sogenannte Versorgungsgebiete eingeteilt werden. Da gibt es Gemeindebereiche, die sich für den Aufbau eines Heizwärmenetzes anbieten, für andere ist eine zukünftige Versorgung mit Wasserstoff als Heizenergie denkbar. Und dann gibt es dezentrale Versorgungszonen. Das sind Gemeindebereiche, in denen Gebäude individuell mit Wärme direkt vor Ort versorgt werden – beispielsweise durch Wärmepumpen, Pellet- oder Holzheizungen, Solarthermieanlagen oder Blockheizkraftwerke.

Diese Gebietseinteilungen seien das zentrale Ergebnis der Wärmeplanung. Sie werden vom Gemeinderat beschlossen und bilden die Grundlage für spätere Entscheidungen – etwa für Förderanträge, Sanierungskonzepte oder den Ausbau von Wärmenetzen.

Im dritten Schritt gibt die Wärmeplanung die Zielszenarien vor, was die Gemeinde zur Erfüllung der gesetzlichen Auflagen erreichen muss. Der letzte Schritt ist die Ermittlung der Transformationspfade – der Wege und Maßnahmen, mit denen diese Ziele in den Gemeindegebieten erreicht werden können.

Missverständnissen begegnete Schmidt deutlich: „Die Wärmeplanung ist etwas anderes als die Detailplanung. Sie ist keine Bauanleitung für Wärmenetze.“ Auch entstehe durch sie keine Pflicht für Hauseigentümer, sich an ein Netz anzuschließen oder ihre Heizung zu tauschen. Vielmehr helfe sie, Potenziale sichtbar zu machen und langfristig Fördermittel gezielt einzusetzen.

Die Finanzierung des Verfahrens der Wärmeplanung übernimmt für Unterwössen größtenteils der Freistaat Bayern. Wie Helmut Rischka erläuterte, stehen der Gemeinde bis zu 41500 Euro als Aufwandsentschädigung zur Verfügung. „Diese Mittel dürfen Sie abholen“, sagte er wörtlich, „umso günstiger die Ingenieurleistung, desto größer ist der Gewinn für die Kommune.“

Im Anschluss an die Präsentation rief Bürgermeister Ludwig Entfellner (CSU) in Erinnerung, dass es 2014 in der Gemeinde Unterwössen einmal den Versuch gab, ein Fernwärmenetz zu planen. Erste Schritte seien ernüchternd geblieben. Die Pläne seien aufgegeben worden.

Gabriele Neubert (Grüne) warnte davor, die Wärmeplanung als Startzeichen für Fernwärmeplanungen zu sehen. Die großen Energieabnehmer wie die öffentlichen Gebäude hätten schon mit energetischer Sanierung reagiert, sodass sie als Bausteine solcher Fernwärmenetze nicht mehr denkbar seien. Das sollte dem Bürger bewusst gemacht werden.

Helmut Rischka wirft dazu ein, dass es niemandem oder keiner Gruppe verwehrt sei, beispielsweise eigene Nahwärmenetze zu errichten. Diese würden genauso gefördert wie große Gemeindeprojekte. Und wenn die Wärmeplanung ersichtlich mache, dass große Projekte der Gemeinde nicht kommen, gebe das dem Bürger auch die Richtung für seine individuelle Wärmeplanung vor, sah Schmidt.

Ludwig Entfellner würde sich wünschen, wenn dem Bürger im Wärmeplanungsverfahren Handreichungen gegeben werden könnten, die ihn über den Sachstand und die Planungen unterrichten. Schmidt hat das in anderen Projekten schon einmal erstellt und stieß damit auf positive Resonanz, wie er mitteilte. Philipp Weißenbacher (FWG Wössen) wünschte sich ähnliche Informationen, die den Bürgern im Verfahren individuelle Wege aufzeigen. Beide Fachleute vertraten, dass es immer wieder sichtbare Zwischenergebnisse im Wärmeplanungsverfahren geben werde, die Gemeinde und Bürgern Perspektiven aufzeigen.

Bedenken äußerte Philip Spanier (CSU), dass bei der Pflicht zur Fortschreibung der Wärmeplanung die Ingenieurkosten aus der Förderung schnell verbraucht seien. Helmut Rischka setzte dagegen, dass das Ingenieurbüro beispielsweise mit Software zukunftsfähig gemacht worden sei, sodass solche Aktualisierungen eher unterschwellig und kostengünstig laufen könnten.

„Grundlage
für die Wende“

Zum Schluss betonte Schmidt: „Die Wärmeplanung schafft die strategische Grundlage für die Wärmewende – mehr nicht, aber auch nicht weniger.“ Die Gemeinde habe damit ein Instrument in der Hand, mit dem sie künftige Projekte fundiert entwickeln könne.

Der Gemeinderat nahm die Präsentation zur Kenntnis. Ein Beschluss wurde nicht gefasst. Die Entscheidung über die konkrete Beauftragung steht noch aus.

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