Marquartstein – Die Gemeinde Marquartstein hat in einer Reinigungs- und Sicherungsverordnung geregelt, wer und in welchem Umfang für Reinhaltung auf den öffentlichen Straßen und Gehwegen zuständig ist. Geregelt werden sollte hier insbesondere die Pflicht der Anlieger, den Gehweg und die Straße vor ihrem Grundstück zu reinigen und im Winter zu räumen. In der Praxis ist es jedoch so, dass der überwiegende Teil der Straßen und Wege durch den gemeindlichen Bauhof oder ein externes Unternehmen gereinigt wird. Nun wurde die Verwaltung auf die rechtliche Diskrepanz zwischen der einerseits durch Verordnung geforderten und andererseits durch die Gemeinde selbst durchgeführten Verkehrssicherungspflichten informiert. Im Wortlaut der Kommunalaufsicht heißt es: „Eine bußgeldbewehrte Verordnung, die zu 90 Prozent der Fälle nicht vollzogen wird, zu deren Einhaltung der Bürger aber alljährlich amtlich aufgefordert wird, ist aus unserer Sicht aufzuheben.“ Als einzig rechtlich haltbare Alternative wäre die „freiwillige Räumung“ verordnungskonform zu reduzieren und Ausnahmefälle vertraglich mit Haftungsausschluss für jeden Grad von Fahrlässigkeit zu regeln. Die Verwaltung sah darin einen unverhältnismäßig hohen Aufwand. Einstimmig beschloss der Gemeinderat daraufhin, die Reinigungs- und Sicherungsverordnung der öffentlichen Straßen für die Bürger aufzuheben. wun