Lärmschutzwand aus WPC erneut abgelehnt – Optik passt nicht ins Ortsbild

von Redaktion

Überseer Gemeinderat entscheidet mit einer Stimme Mehrheit gegen die Wand in Holzoptik an der Grassauer Straße

Übersee – Erneut befasste sich der Überseer Bauausschuss in seiner jüngsten Sitzung mit der Wiedererrichtung einer Lärmschutzwand in Holzoptik aus WPC-Material, die vor rund zwei Monaten bereits einmal abgelehnt worden war. WPC steht für Wood Plastic Composite, also eine Mischung aus Holzfasern oder Holzmehl und Kunststoffen wie Polyethylen oder Polypropylen.

Die Antragsteller des Grundstücks am Kiem-Pauli-Weg 7, Ecke Grassauer Straße, baten, den Antrag noch einmal zu behandeln, und verwiesen auf Paragraf sechs der gemeindlichen Einfriedungssatzung von 2008, wo von Ausnahmen solcher Kunststoffe die Rede ist, die eine dauernd holzähnliche Maserung haben. Zusätzlich gebe es jetzt die Idee, den Zaun mit Dekorprofilen in unterschiedlichen Höhen aufzulockern. Die fertigen Elemente haben eine Höhe von 1,80 Metern und sollten auf einer Länge von 20,42 Metern zur Straßenseite und 3,77 Metern südlich aufgestellt werden. Der Abstand von der Grundstücksgrenze beträgt wie vorgeschrieben einen halben Meter. Dies stieß im Bauausschuss erneut mehrheitlich auf Ablehnung.

Wie Bürgermeister Herbert Strauch informierte, gilt hinsichtlich der Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde die Einfriedungssatzung vom Freitag, 1. Februar 2008, nach der die Höhe der Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsanlagen einen Meter nicht übersteigen dürfen. Dabei gilt die Höhe der Wand ab Oberkante der fertigen Verkehrsanlage.

Eine Zustimmung zur Erstellung der Lärmschutzwand liege vom Geschäftsführer des Wasserbeschaffungsverbandes Übersee, Winfried Hannappel, vor, berichtete Bürgermeister Herbert Strauch (FBL Freie Bürgerliste). Auch vom Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz im Landratsamt sei eine Befreiung mit Nebenbestimmungen und Hinweisen für die Baumaßnahme erteilt worden. Positiv zu dem Vorhaben äußerte sich Bürgermeister Herbert Strauch, da die Lärmschutzwand jetzt – besser als beim ersten Antrag – wirklich holzähnlicher wirke, eventuell auch durch die Dekorprofile. Die gemeindliche Einfriedungssatzung gäbe diese Lösung her.

Anders sah das Paul Stephl (FBL), denn nach der Satzung müsse sich eine Sicht- und Lärmschutzwand in das Ortsbild einfügen. Natürlich würde jeder den Antrag verstehen, denn es handle sich um eine viel befahrene Durchgangsstraße, aber die optische Gestaltung lasse viel zu wünschen übrig. Der Nachbar habe diese Forderung mit seiner Wand aus Holzelementen gut erfüllt. Das Grundstück mit WPC-Wand an der Durchgangsstraße und nahe der südlichen Ortseinfahrt von Übersee passe nicht ins Ortsbild. Das Dekor mache das nicht besser.

Das sah auch Hans Thullner (Grüne) so. Er verstehe nicht, dass die Antragsteller nicht auf die vom Bauausschuss gemachten Vorschläge eingingen, nachdem die WPC-Wand schon mal abgelehnt worden sei. Trotzdem hätten sie noch mal einen ganz ähnlichen Antrag gestellt.

Auch Stefan Haneberg (GfÜ, Gemeinsam für Übersee) gab seinen beiden Vorrednern recht, abgesehen von den optischen Gründen liege das Grundstück im Wasserschutzgebiet. Unweigerlich werde es kleinste Ablösungen des Plastikmaterials geben, sodass über kurz oder lang Mikroplastikteilchen ins Grundwasser gerieten.

Dem hielt Bürgermeister Herbert Strauch entgegen, dass es auch um finanzielle Argumente gehe und die Entwässerungsleitungen auch aus Kunststoff bestünden. Auch Stefan Berres (CSU) sagte, die Einfriedungssatzung mache Ausnahmen möglich, sodass man hier eine Ausnahme machen könne.

Die Abstimmung ergab mit einer Stimme Mehrheit, vier zu fünf Gegenstimmen, die erneute Ablehnung der Sicht- und Lärmschutzwand aus WPC.gi

Artikel 1 von 11