Prien – Auf Einladung des AWO-Ortsvereins Chiemgau-West informierte Markus Fischer, Leiter Begutachtung und Qualität Pflege des Medizinischen Dienstes (MD) Bayern, interessierte Bürger in Prien jüngst über die Thematik „Pflege – Was nun?“.
Nach der Begrüßung durch die stellvertretende Vorsitzende des Ortsvereins, Elisabeth Girg, schilderte Markus Fischer, wann Personen nach dem Gesetz als pflegebedürftig gelten: Erstens muss die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorhanden sein und deshalb die Hilfe von anderen benötigt werden. Zweitens können die körperlichen, kognitiven oder psychischen Belastungen oder gesundheitlich bedingten Belastungen nicht selbstständig kompensiert oder bewältigt werden. Und drittens muss die Pflegebedürftigkeit auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, bestehen. Ob Pflegebedürftigkeit gegeben ist, wird in einem umfangreichen Prozess der Pflegebegutachtung durch Experten des MD Bayern festgestellt. „Die Beurteilung erfolgt anhand von sechs Modulen“, so Markus Fischer. „Die sechs Module des Begutachtungsinstrumentes fließen in unterschiedlicher, prozentualer Gewichtung in die Begutachtung ein.“ Jedes Modul umfasst definierte Kriterien, die mit Punkten bewertet werden. Der MD-Experte führte aus, dass beurteilt wird, „inwieweit der/die Versicherte in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist und welche Ressourcen noch vorhanden sind beziehungsweise gefördert werden können.“
Der Medizinische Dienst führt pro Monat rund 30000 Pflegebegutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch. Bei allen Fragen rund um die Begutachtung und das eigene Pflegegutachten stehen Experten des Medizinischen Dienstes im Servicetelefon Pflege mit Rat und Tat zur Seite.
Seit 2009 berät der Pflegeservice Bayern telefonisch zu allen Fragen rund um die persönliche Pflegesituation. Betreiber ist der Medizinische Dienst im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen. Im Pflegeservice arbeiten ausschließlich ausgebildete Paragraf 7a SGB XI Pflegeberater mit viel Erfahrung.
Experte Markus Fischer empfiehlt, dass sich Personen, die Einschränkungen in der Selbstständigkeit bei sich oder Angehörigen feststellen, vor einer Antragstellung zur Pflegebegutachtung beraten lassen. Beraten lassen kann man sich beispielsweise bei den Pflegekassen, bei regionalen Pflegestützpunkten, bei Leistungsanbietern, aber auch kostenlos beim Pflegeservice Bayern unter Telefon 0800/7721111. Das große Interesse an der Thematik zeigten die zahlreichen Wortmeldungen und Nachfragen zum Vortrag von Markus Fischer.