Prävention und Meldepflicht wichtig

von Redaktion

Traunstein – Das Veterinäramt Traunstein empfiehlt präventive Schutzmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel. Nachweislich ist das Virus bereits im Landkreis Altötting bei einer Wildgans und in einem Betrieb im Landkreis Dingolfing-Landau aufgetreten. Die Gefahr einer Übertragung auf Menschen wird als gering eingestuft, solange kein enger Kontakt zu erkranktem Geflügel besteht. Tote oder kranke Wildvögel sollten nicht berührt und größere Funde dem Veterinäramt gemeldet werden. Halter sind zudem verpflichtet, ihre Geflügelhaltung beim Landratsamt anzuzeigen.

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