Streitthema „Nutzungsänderungen zur Ferienwohnung“

von Redaktion

Gemeinderat Marquartstein stimmt Umnutzungen von Wohnraum in Holzen und „Piesenhausen Süd“ zu

Marquartstein – In der jüngsten Gemeinderatssitzung befasste sich der Marquartsteiner Gemeinderat mit der Nutzungsänderung eines Wohnhauses in ein Ferienhaus im Ortsteil Holzen. Der vorherige Antrag in diesem Fall war vom Gemeinderat abgelehnt und nach einer Erläuterung vom Landratsamt Traunstein vom Antragsteller selbst zurückgezogen worden. Nun teilte das Landratsamt im Oktober mit, dass der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf diese Nutzungsänderung hat. Bürgermeister Andreas Scheck (BfM) erläuterte dazu, dass es im Jahr 2020 bei dem Bauwunsch des Antragstellers um ein kleines Waschhaus neben dem Hofgebäude im Außenbereich ging, das zu einer Wohnung für den Eigenbedarf umgebaut und erweitert werden sollte. Bei einer Ortsbesichtigung mit dem Bauamt des Landratsamtes wurde eine bauliche Erweiterung jedoch abgelehnt, vielmehr sei eine Ferienwohnung denkbar. Genehmigt wurde jedoch später durch das Landratsamt eine normale Wohnung, welche jedoch aufgrund der geringen Wohnfläche nicht nutzbar ist. Für die Nutzung als Ferienwohnung sei deshalb noch eine Nutzungsänderung zu beantragen.

Bürgermeister Scheck führte weiter aus, dass Landwirte (auch ehemalige) die Möglichkeit haben, die Nutzung eines Gebäudes mehrmals zu ändern. Laut Landratsamt habe der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung. Hubert Götschl (BfM) fand es wichtig, dass Entscheidungsgrundlagen oder ein Muster vorliegen, wonach sich die Räte richten können. Erik Oberhorner verwies darauf, dass die Richtlinien nur bei Gebieten des Typs „allgemeines Wohngebiet“ zum Tragen kommen und das Landratsamt empfohlen hat, bei der Aufstellung von Richtlinien abzuwarten. Da bei der Gemeinde Siegsdorf in dieser Problematik ein Klageverfahren läuft, sollte dessen Ausgang abgewartet werden. Der Gemeinderat erteilte der beantragten Nutzungsänderung einstimmig seine Zustimmung.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt betraf eine weitere Genehmigung zur Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung im Bebauungsplan „Piesenhausen Süd“. Hier soll im elterlichen Haus das Obergeschoss als Ferienwohnung umgenutzt werden. In Bebauungsplangebieten des Typs „allgemeines Wohngebiet“ ist eine Umnutzung nur in Ausnahmefällen möglich.

Auch hier sah Hubert Götschl (BfM) die Gefahr, dass sich bei einer Zustimmung andere Antragsteller darauf berufen können, falls die gewünschten Richtlinien für eine Ausnahmegenehmigung aufgrund des zuvor erwähnten Urteils länger dauern. Andreas Scheck (BfM) verwies darauf, dass der Eigentümer selbst weiter im Erdgeschoss wohnen wird. Dies sei inzwischen auch bei anderen Gemeinden ein Kriterium, das eine Ausnahme rechtfertige. Die Gemeinderäte zeigten für die Situation Verständnis.

Thomas Halder (BfM) verwies auf den Umstand, dass es angenehmer sein kann, eine Wohnung temporär zu vermieten, wenn man als Eigentümer direkt darunter wohnt. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag auf Nutzungsänderung in diesem Fall einstimmig zu. wun

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