75 Hinweise nach 100000-Euro-Betrug

von Redaktion

Fiese Betrugsmasche „Pump-and-Dump“ – Siegsdorfer Fall bei „Aktenzeichen XY“ ausgestrahlt

Siegsdorf – Insgesamt 75 Meldungen sind zu der neuen Betrugsmasche „Pump-and-Dump“ – oder auch „Scalping“ genannt – nach der jüngsten ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY…ungelöst“ Anfang Oktober eingegangen. Dies teilte das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden auf Anfrage der Chiemgau-Zeitung mit. Im Gespräch mit einer BKA-Vertreterin wurde ein Fall aus Siegsdorf im Studio in München exemplarisch dargestellt. Dabei wurde eine Frau um insgesamt 100000 Euro gebracht, und der Geldabholer konnte bei der zweiten Rate von 50000 Euro heimlich in Siegsdorf fotografiert werden.

„Im Rahmen der Öffentlichkeitsfahndung sind 75 Hinweise bisher bei der Polizei eingegangen. Die Hinweise bezogen sich sowohl auf die konkrete Personenfahndung als auch auf weitere ähnlich gelagerte Fälle, die teilweise bislang noch nicht bei der Polizei angezeigt wurden. Darunter waren Überredungsversuche zu Investitionen sowie bereits vollendete Taten“, schreibt nun das BKA.

Zudem seien weitere betrügerische Whatsapp-Gruppen einschließlich der damit zusammenhängenden Daten identifiziert worden, die nun in die laufenden Ermittlungen einbezogen würden. Bezüglich der konkreten Personenhinweise seien die entsprechenden Überprüfungen im In- und Ausland eingeleitet worden.

Bei der neuen Betrugsmasche bringen Betrüger andere Menschen dazu, durch aggressives Werben viel Geld in bestimmte Aktien zu investieren. Der Trick dabei ist, dass die Betrüger selbst genau diese Aktien halten. Durch gezielte Manipulation des Marktes steigt der Wert kurzfristig, denn mit jedem Käufer, den sie an Land ziehen können, gewinnt die Aktie an Wert.

Dann aber schlagen die Betrüger zu: In dem Moment, in dem der Kurs hoch ist, verkaufen sie ihre hohen Bestände. Der Kurs bricht danach ein, die Betrüger machen hohe Gewinne, für die geprellten Anleger sind die Verluste jedoch enorm. Laut BKA liegt der Schaden allein in Deutschland im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich.

Ob es eine heiße Spur zum Siegsdorfer Geldabholer gebe, der mit guten Bildern gezeigt wurde, wollte das BKA keine Auskunft geben. „Bitte haben Sie Verständnis, dass sich das BKA nicht zu konkreten Fahndungsmaßnahmen äußert, um die aktuellen Ermittlungen nicht zu gefährden“, heißt es kurz und bündig.

Der junge Mann war am Montag, 4. Juli, heimlich in Siegsdorf fotografiert worden, als er 50000 Euro in Empfang nahm. Wenige Tage später wandte sich die Geschädigte an die Kripo Traunstein. Die Bilder des Geldabholers gingen aber erst drei Monate später bei „XY“ an die Öffentlichkeit. In der lokalen Presse hätte man bei einer Freigabe wesentlich früher die Fahndung einleiten können.

Auch zu diesem Punkt nahm das BKA Stellung. „Eine Öffentlichkeitsfahndung greift in die Grundrechte der Betroffenen (Tatverdächtige/Opfer/Zeugen) ein. An den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit werden daher besonders hohe Maßstäbe angelegt. Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen vor der Einleitung einer Öffentlichkeitsfahndung zunächst Maßnahmen, die weniger in die Rechte der Betroffenen eingreifen“, heißt es in der Stellungnahme des BKA.

Und weiter heißt es: „Die Öffentlichkeitsfahndung zur Strafverfolgung/-vollstreckung richtet sich nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung (§§ 131 ff. StPO); sie setzt grundsätzlich einen richterlichen Beschluss voraus.“ Erst wenn andere Fahndungsmaßnahmen erfolglos bleiben oder absehbar keinen Erfolg versprechen, regen die Strafverfolgungsbehörden eine richterliche Entscheidung an und wenden sich nach richterlicher Beschlussfassung an die allgemeine Öffentlichkeit. Karlheinz Kas

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