Bernau – Erst Wochen später bemerkt die Besitzerin einer Katze aus Bernau, dass ihr Haustier angeschossen wurde. Erst nach dem Abschwellen der blutenden Wunde am rechten Ohr war der Fremdkörper sichtbar. Jetzt ermittelt die Polizei Prien, genauer gesagt die Wasserschutzpolizei Prien, wer die Katze angeschossen hat.
Tatwaffe ist wohl ein Luftgewehr, laut Polizei ist dafür kein Waffenschein nötig, sofern keine gesonderte Erlaubnis vorliege, ist der Gebrauch außerhalb des eigenen, befriedeten Besitztums verboten. Es müsse stets verhindert werden, dass das Projektil das Grundstück verlässt.
Der Katze geht es wohl den Umständen entsprechend gut, nachdem ein Tierarzt die Kugel operativ entfernte. Das Projektil stellte die Polizei als Beweisstück sicher.
Nun teilte die Tierschutzorganisation Peta mit, „eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise“ auszusetzen, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Und weiter: „Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711/ 8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.“
Die Peta-Fachreferentin Lisa Redegeld macht in der Mitteilung deutlich: „Wer auch immer die Katze angeschossen hat, muss schnellstmöglich gefunden werden, bevor noch weitere Tiere oder Menschen verletzt werden.“
Alexandra Rieger, Oberkommissarin bei der Wasserschutzpolizei Prien, findet das grundsätzlich nicht verkehrt: „Vielleicht bewirkt so eine Belohnung bei einem Bürger, der noch schwankt, ob er sich melden soll oder nicht, dann doch, dass er sich meldet.“ Die Frage sei, was Peta dann mit den Erkenntnissen mache.
Nachfrage bei Lisa Redegeld. Sie stellt klar: „Wir geben in solchen Fällen Hinweise immer an die Polizei weiter. Zunächst motivieren wir die Personen, dass sie sich selbst bei der zuständigen Dienststelle melden, da es sinnvoller ist, wenn die Polizei dann mit den Zeugen direkt in Kontakt steht.“ Peta dient aber gerne auch als Schnittstelle, wenn Menschen lieber anonym bleiben möchten. Die Belohnung gebe es dann, „wenn der Täter tatsächlich verurteilt wurde, also wenn es ein rechtskräftiges Urteil gibt“.
Im aktuellen Fall seien bei Peta noch keine Hinweise eingegangen. Polizistin Rieger sieht das Problem, „dass je länger der Vorfall her ist, umso geringer die Möglichkeiten für Hinweise sind, die zur Ermittlung des Täters führen“.
Die Wasserschutzpolizei ist bei diesem Fall zuständig, da ins Fachgebiet der Wasserschutzpolizei auch Themen wie Naturschutz, Umweltkriminalität und eben Tierschutz fallen. Dass Tiere angeschossen werden, komme schon „zwei, drei Mal im Jahr vor“. Das maximale Strafmaß ist laut Rieger eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und eine Geldstrafe bis zu 5000 Euro.
„Das entscheidet dann aber letztendlich die Staatsanwaltschaft und ein Gericht und nicht die Polizei“, stellt Kommissarin Rieger klar. Bis es in diesem Fall so weit ist, würden Hinweise helfen, die dann sogar belohnt werden.
Patrick Nägele