Chieming – Die Chieminger Gemeinderäte entschieden einvernehmlich über mehrere Bauanträge und einen Antrag auf Vorbescheid. Der Bauantrag auf energetische Sanierung, Aufstockung und Ausbau eines Daches sowie Umnutzung eines Ladens zu einem Café mit drei Wohneinheiten auf dem Grundstück Laimgruber Straße 8 in Chieming erhielt dabei keine Zustimmung. Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt, wenn die Außentreppe und die Balkone auf der Südseite untergeordnet ausgeführt werden. Bürgermeister Stefan Reichelt (CSU) wurde ermächtigt, bei vorliegenden Voraussetzungen die Zustimmung zu erteilen und den Befreiungen des Bebauungsplanes zuzustimmen.
„Gut, dass da
was vorangeht“
Reichelt erklärte, der Bauherr beabsichtige eine Aufstockung des Daches von 4,54 Metern beziehungsweise 6,27 Metern auf einheitlich 6,33 Meter. Im Erdgeschoss sei ein Café geplant, dazu eine Wohnung. Im Obergeschoss zwei Wohnungen und im Dachgeschoss eine Wohnung. Auf der Südseite des Gebäudes ist die Errichtung eines Balkons im Obergeschoss mit einer Fläche von 15,80 Quadratmetern sowie eines weiteren Balkons im Dachgeschoss mit 10,45 Quadratmetern vorgesehen. Zusätzlich soll eine Außentreppe mit einer Breite von 1,20 Metern angebracht werden. Der Bebauungsplan „Ortsmitte“ setzt eine Baugrenze fest. Die geplanten Balkone sowie die Außentreppe auf der Südseite ragen um etwa 1,64 mal 5,94 Meter über die festgesetzte Baugrenze hinaus. Wegen Überschreitung dieser Festsetzung im Bebauungsplan ist eine Befreiung erforderlich, so Reichelt. „Die Balkone und die Außentreppe werden aus ortsplanerischer Sicht nicht befürwortet. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Balkone und Außentreppe auf der Südseite in Aussicht zu stellen, soweit diese untergeordnet ausgeführt werden.“
Heinz Wallner (BBW) wollte wissen, ob die Unterschriften der Nachbarn erforderlich seien. Reichelt sagte: „Formell nicht, aber es wäre vorteilhaft.“ Andrea Roll (Grüne) kommentierte: „Das ist ein Schandfleck im Ort. Gut, dass da was vorangeht.“
Der Bauantrag auf Eindeckung der bestehenden Pergola auf dem Grundstück Kellerstraße 5 im Ortsteil Hart wurde befürwortet. Im Zuge der Feuerstättenschau wurde festgestellt, dass die Eindeckung der bestehenden Pergola den brandschutzrechtlichen Anforderungen nicht entspricht. Der Bauherr beabsichtigt, die bestehende Pergola mit einer Blecheindeckung, teilweise verglast, zu versehen. Die Pergola hat eine Grundfläche von 70 Quadratmetern, eine seitliche Wandhöhe von 3,16 Metern mit einem Pultdach von neun Grad Dachneigung.
Auch der Bauantrag auf Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Theresienstraße 12a in Chieming wurde bewilligt. Im Kellergeschoss ist an der Südseite ein Anbau mit einer Fläche von 27 Quadratmetern vorgesehen. Zusätzlich soll an der Westseite ein Anbau mit einer Grundfläche von 9,52 Quadratmetern entstehen. Im Dachgeschoss ist auf der Südseite der Bau eines Balkons mit einer Grundfläche von circa 20 Quadratmetern sowie eine Außentreppe geplant. Außerdem ist ein Carport mit einer Grundfläche von 25 Quadratmetern vorgesehen. Im gesamten Dachbereich soll eine Dämmung integriert werden. Die seitliche Wandhöhe bleibt dabei unverändert. „Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein“, so Bürgermeister Reichelt.
Dem Bauantrag auf Erweiterung eines bestehenden Wohngebäudes sowie zur Errichtung eines Garagengebäudes auf dem Grundstück Laimgrub 1b im Ortsteil Laimgrub wurde ebenfalls zugestimmt. Die Grundfläche des erweiterten Gebäudes beträgt knapp 28 Quadratmeter, die seitliche Wandhöhe 2,80 Meter, mit einem Satteldach von 17 Grad Neigung. Die Grundfläche der Garage hat 90 Quadratmeter, bei einer seitlichen Wandhöhe von 2,87 Metern und einem Satteldach von 22 Grad Dachneigung.
Vorbescheid
abgelehnt
Nicht genehmigt wurde dagegen der Antrag auf Vorbescheid eines Wohngebäudes mit Garage auf dem Grundstück Theresienstraße 12b. Allerdings wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt, wenn folgende Voraussetzungen eingehalten werden, so Reichelt: „Das Geh- und Fahrtrecht wird dinglich gesichert, der Schmutzwasserkanal wird nicht überbaut und ein Abstand von zwei Metern wird eingehalten.“ Die Trinkwasserleitung ist über die Hans-Seidel-Straße zu erschließen. Eine dingliche Sicherung über die benachbarten Grundstücke ist zu bestellen. Eine Kostenübernahme ist zu vereinbaren und ein Erschließungsplan ist mit der Gemeinde abzustimmen.“ Das geplante Wohnhaus soll auf einer Fläche von 108 Quadratmetern entstehen, mit einer seitlichen Wandhöhe von 5,90 Metern und einem Satteldach von 20 Grad Neigung. Die Garage hat eine Fläche von 18 Quadratmetern mit einer seitlichen Wandhöhe von drei Metern und einem Flachdach von fünf Grad Neigung.
Laut Stellungnahme des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Harter Gruppe ist der Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung nur über die Hans-Seidel-Straße möglich, fügte der Bürgermeister hinzu. Der unmittelbare Nachbar, Gemeinderat Sebastian Heller (Grüne), erklärte die Umstände des Neubaus. Der Gemeinde sei an einer möglichst kostengünstigen neuen Wasserleitung gelegen, die über die Hans-Seidel-Straße führt anstatt über die Theresienstraße, weil so die Wege kürzer sind. Dies sei der „Casus Knaxus“, so Heller. Bürgermeister Reichelt sagte, es gehe darum, „eine gute Lösung zu finden“.