Breitbrunn – Verwaltungsmitarbeiter Albert Schiffbänker informierte den Breitbrunner Rat in einer Präsentation darüber, dass die Verkehrssicherungspflicht von Badegewässern der Gemeinde obliegt. Diese Haftungsproblematik bei Unfällen für Anlagen in und an Badegewässern – besonders an öffentlichen Badestellen – wurde vom Rat bereits in den Sitzungen vom Juni 2021 und Juli 2021 ausführlich behandelt.
Verwaltung
erarbeitet Vorlage
Ein Sicherheitskonzept sollte beispielsweise Aspekte wie detaillierte Gefahrenanalysen, technische und organisatorische Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (Abgrenzung von Nichtschwimmerbereichen, Rettungsstationen), Organisation von Rettungsdiensten, eine klare Kommunikationsstruktur und den Umgang mit Notfällen umfassen.
Dieses Jahr wurde nun von der Verwaltung ein Sicherheitskonzept für die Badestelle Strandbad Stadl zur Verkehrssicherungspflicht erarbeitet. Entsprechende Ortstermine mit den jeweils zuständigen Bauhofmitarbeitern haben hierzu stattgefunden. Ebenso liegen schriftliche Stellungnahmen der Polizeiinspektion Prien sowie der Wasserwacht Breitbrunn vor.
Ein Entwurf des erarbeiteten Konzepts ging den Mitgliedern des Plenums für die Sitzung zu. Das Sicherheitskonzept wurde dem Gremium ausführlich vorgestellt und erläutert.
Schiffbänker sagte, dass in der Gesamtbetrachtung des Sicherheitskonzepts aufgrund von bisher bereits getroffenen Maßnahmen sowie der aus dieser Gefährdungsbeurteilung noch zusätzlich gewonnenen Erkenntnisse und Maßnahmen der Betrieb der Badestelle Strandbad Stadl wie bisher weitergeführt werden kann.
Ohne Gegenstimme
beschlossen
Nach eingehender Beratung billigte der Rat das Sicherheitskonzept in der vorgelegten Form ohne Gegenstimme. Sollten sich neue Umstände oder Erkenntnisse ergeben oder gar geänderte Rahmenbedingungen vorliegen, hat eine erneute Gefährdungsbeurteilung stattzufinden und das Sicherheitskonzept ist gegebenenfalls anzupassen.