Gemeinderat senkt Grundsteuer ab 2026
Grabenstätt reduziert Hebesätze für A und B einstimmig von 350 auf 300 Prozent
Grabenstätt – In seiner jüngsten Sitzung hat der Grabenstätter Gemeinderat einstimmig die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze beschlossen. Die neue Hebesatzsatzung gilt ab dem 1. Januar 2026. Davon betroffen ist der Grundsteuer-Hebesatz, der die Höhe der Grundsteuer beeinflusst.
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