Gemeinderat senkt Grundsteuer ab 2026

von Redaktion

Grabenstätt reduziert Hebesätze für A und B einstimmig von 350 auf 300 Prozent

Grabenstätt – In seiner jüngsten Sitzung hat der Grabenstätter Gemeinderat einstimmig die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze beschlossen. Die neue Hebesatzsatzung gilt ab dem 1. Januar 2026. Davon betroffen ist der Grundsteuer-Hebesatz, der die Höhe der Grundsteuer beeinflusst.

Hintergrund ist, dass die Grundsteuer hierzulande reformiert wurde, weil das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft hatte. Bemängelt worden war vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden. Deshalb berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach Einheitswerten, sondern nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den Äquivalenzbeträgen oder den Grundsteuerwerten.

In Bayern wird für Grundstücke ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer allein aufgrund steigender Immobilienpreise automatisch steigt. Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern ermittelt. Die Städte und Gemeinden berechnen die Grundsteuer auf Grundlage der Messbeträge anhand des jeweiligen eigenen Hebesatzes und bestimmen damit die Höhe der Steuer ab dem 1. Januar 2025. Die „neue“ Grundsteuer war also heuer erstmalig zu zahlen.

Grund dafür, dass der Gemeinderat den aktuellen Gesamtmessbetragswert für die Grundsteuer des kommenden Jahres erneut einer Überprüfung unterzogen hat, waren die noch fehlenden Daten und schwebenden Einsprüche, welche sich zum Vorjahresstand noch ergeben hatten. Dabei wurden das bisherige Messbetragsaufkommen, sprich das alte Bewertungsmodell nach Einheitswert, und der im Laufe 2025 hinzugekommene beziehungsweise berichtigte Gesamtmessbetragswert, also die Bewertung nach wertunabhängigem Modell, gegenübergestellt.

Nach der Abwägung verschiedener Gesichtspunkte wie dem aktuellen Gewerbesteueraufkommen, der Höhe der jährlichen Kreisumlage, etwaige kommende Finanzierungsschwierigkeiten und der gewünschten Aufkommensneutralität der Gemeinde, entschied der Gemeinderat, die Hebesätze für die Gemeindesteuern Grundsteuer A und B von bisher 350 von Hundert auf jeweils 300 von Hundert herabzusetzen. Die Grundsteuer A gilt bekanntlich für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und die Grundsteuer B für betriebliche und private Grundstücke. Bei einem Hebesatz von 300 Prozent wird der Grundsteuermessbetrag bei der Grundsteuerberechnung nun mit dem Faktor drei multipliziert. Der Gewerbesteuerhebesatz soll hingegen laut dem Willen des Gemeinderats mit 350 von Hundert stabil bleiben.

Die festgesetzten Hebesätze gelten ab dem Kalenderjahr 2026 auch für die folgenden Jahre, bis eine Änderung durch die Gemeinde beschlossen wird. Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung vom 12. November 2024 außer Kraft.

Während die zu entrichtende Grundsteuer für Wohnungen eher gleich bleibe, müssten für landwirtschaftliche Flächen teilweise bis zu 200 Prozent mehr gezahlt werden, hatte Waltraud Hübner (CSU) vor der Beschlussfassung angemahnt. Man müsse immer die Umstände des jeweiligen Einzelfalls betrachten, meinte Josef Austermayer (FW) und sprach von einer „insgesamt guten Lösung“.

„Die Diskussionen im Gemeinderat haben aufgezeigt, dass das der richtige Weg ist“, fasste Bürgermeister Gerhard Wirnshofer (BG/FW) im Beisein seiner Kämmerin Kerstin Seidel zusammen. mmü

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