Gstadt – Der Gemeinderat von Gstadt befasste sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung für den Seeplatz. Bei einem Ortstermin hatte die Polizei Prien festgehalten, dass die Beschilderung dort uneinheitlich sei. Bauamtsleiter Hans-Joachim Kaiser führte aus, dass es am See Schilder für ein absolutes als auch ein eingeschränktes Halteverbot gebe. Hingegen fehlte an anderen Stellen eine Beschilderung.
Unterschiedliche
Bereiche definiert
Um hier Abhilfe zu schaffen, empfehle die Polizeiinspektion am Anfang, also in Höhe Eisdiele, eine absolute Halteverbotszone einzurichten, aber auf der Höhe Hotel eingeschränktes Parken zu erlauben. Auf einer Skizze, die das Bauamt erstellt hatte, zeigte er die jeweiligen Zonen. Damit werde der Verkehrsabfluss geordnet, und Hotelgäste hätten immer noch die Möglichkeit zum Be- und Entladen, erklärte Kaiser. Aus den Reihen des Rats war zu hören, dass drei Minuten doch erlaubt seien, was Kaiser bestätigte. Das Fahrzeug dürfe nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn stehen, um etwa Personen ein- oder aussteigen zu lassen. Johann Obinger (FWG) befand, dass man auf der ganzen Straße eine eingeschränkte Halteverbotszone errichten sollte.
Rat stimmt
einhellig zu
Bürgermeister Bernhard Hainz (FWG) betonte, dass man für diesen neuen Vorschlag grünes Licht brauche, aber es spreche nichts dagegen, an der Stelle generell ein eingeschränktes Halteverbot einzurichten. Der Beschlussvorschlag, den Kaiser formulierte, schloss deshalb beide Varianten mit ein. Die gesamte Länge der Straße „Am Seeplatz“ soll ein eingeschränktes Halteverbot bekommen. Wenn das nicht möglich ist, dann soll Höhe Eisdiele ein absolutes Halteverbot und auf Höhe Hotel ein eingeschränktes Halteverbot gelten. Der Rat stimmte mit 13:0 dem Vorschlag zu. elk