Bernau – Ein hausgemachtes Problem eines Bauwerbers sorgte für eine kurze Diskussion. Dieser beabsichtigt, seinen bestehenden Gewerbebetrieb im Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der Chiemgaustraße“ zu erweitern. Hierfür ist der Neubau eines Produktions- und Lagergebäudes mit Büro- und Sozialräumen vorgesehen. Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber hatte vor der Abstimmung über den Bauantrag auf die Pläne verwiesen und erklärt, dass sich die Abstandsflächen von Erweiterungsbau und Bestandsbaukörper um 42 Zentimeter überschneiden. Der Bauwerber habe deshalb einen Antrag auf Abweichung von der Bayerischen Bauordnung gestellt. Das geplante Bauvorhaben füge sich planungsrechtlich gemäß Bebauungsplan in die bestehende Bebauung ein. Weder seien Belichtung noch Belüftung von Aufenthaltsräumen dadurch eingeschränkt, und auch brandschutztechnisch bestünden keine Bedenken, da ein Brandschutzabstand von fünf Metern gegeben sei. Für die Erweiterung sollen auch Stellplätze verlagert werden. Dies sei gemäß Bebauungsplan innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, sagte Biebl-Daiber. Sie betonte: „Die gesicherte Erweiterung der Chiemgaustraße ist auch weiterhin möglich.“
Genau daran störten sich jedoch Peter Steinmüller und Jakob Müller (beide CSU). Sie wollten wissen, wie es um die Sicherung im Falle einer möglichen Erweiterung der Chiemgaustraße nach Norden bestellt sei. Dies sei im Grundbuch gesichert, bestätigte die Rathauschefin. Der Bauwerber habe „nur“ das Problem, dass der Abstand zwischen dem Bestands- und Neubau nicht eingehalten sei.
Franz Praßberger (FW/ÜWG) fand es „makaber“, dass der Bauwerber schon vor Antragstellung mit dem Anlegen der Parkplätze begonnen habe. Bürgermeisterin Biebl-Daiber nannte dieses Vorgehen ebenfalls „sportlich“, sagte aber auch, dass es das Baurecht hergebe.
Danach ließ Biebl-Daiber über den Bauantrag abstimmen. Der Beschlussvorschlag – das gemeindliche Einvernehmen wird unter den folgenden Auflagen erteilt: Der Bauherr wird aufgefordert, die private Grünfläche gemäß Bebauungsplan zu bepflanzen („Entwicklung eines Schilf-/Hochstaudensaumes mit Baumpflanzungen“). Diese Maßnahme war mit Inkrafttreten des Bebauungsplans bereits fällig, wird aber kulanterweise aufgrund der anstehenden Baumaßnahme auf die Pflanzperiode nach Fertigstellung des neuen Produktions- und Lagergebäudes verlängert. Und die Sicherung der Straße samt Versorgungsleitungen muss gesichert sein, sonst entfällt die Zustimmung. Dieser Beschlussvorschlag wurde mit 17 zu null der Stimmen angenommen.