Bernau – Nur befristet ist die Genehmigung für den Naturkindergarten in Bernau. Um eine dauerhafte Genehmigung zu erlangen, muss der Bebauungsplan geändert werden, da der Naturkindergarten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Sport- und Freizeitgelände“ liegt.
Das Landratsamt hatte den in mobiler Bauweise errichteten Neubau nahe des Sportplatzes mit Bescheid vom Mai 2023 befristet für fünf Jahre genehmigt. Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber (CSU) zitierte aus dem Genehmigungsbescheid: „Die befristete Befreiung ist notwendig, da ansonsten Grundzüge der Planung berührt wären. Nach Ablauf der fünf Jahre ab Nutzungsaufnahme ist der Rückbau durchzuführen, da die Befreiung vom Bebauungsplan nur befristet erteilt werden kann.“
Die entsprechenden Unterlagen für die Bebauungsplanänderung“ habe die „BEGS GmbH“ ausgearbeitet. Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Sport- und Freizeitgelände“ soll im Verfahren nach Paragraf 13 BauGB erfolgen. Ohne Nachfragen genehmigte der Rat einstimmig die Änderung des Bebauungsplanes und das weitere Vorgehen. elk