Reit im Winkl – Im Gemeinderat Reit im Winkl ging es um die zweite Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Bauhof“. Durch diese sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Lagerhalle mit Betriebsleiterwohnung im bestehenden Gewerbegebiet in der Nähe des gemeindlichen Bauhofs durch einen ortsansässigen Betrieb geschaffen werden. Die Halle ist zur Unterstellung von Kleinbussen, Baumaschinen und Anbaugeräten sowie untergeordnet zur Lagerung von Baumaterialien vorgesehen. Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu diesem Bauleitverfahren eingegangenen Stellungnahmen waren in Sitzungen des Gemeinderats im August und im Oktober abgewogen worden. Dabei wurde eine nochmalige verkürzte Behördenbeteiligung mit Einschränkung der Anregungen auf die geänderten Teile gemäß Baugesetzbuch durchgeführt. Die daran beteiligten Behörden, die Untere Naturschutzbehörde und die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Traunstein sowie das Wasserwirtschaftsamt Traunstein, haben jeweils ihr Einverständnis erklärt. Somit beschloss der Rat einstimmig die zweite Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Bauhof“ mit Begründung als Satzung.sh