Chieming/Nußdorf – Tempo 70 auf der Staatsstraße 2096 zwischen Sondermoning und der Abzweigung der Kreisstraße TS46 nach Nußdorf – das fordern 40 Bürger aus Manholding. Sie überreichten eine Unterschriftenliste an die Ersten Bürgermeister Stefan Reichelt aus Chieming und Toni Wimmer aus Nußdorf. An der Einmündung der Gemeindestraße von Manholding in die Staatsstraße werde nach Aussage der Manholdinger viel zu schnell gefahren, was immer wieder zu gefährlichen Situationen führe, besonders beim Einfahren in die Staatsstraße.
Gefahr durch
schlechte Sicht
Das Einbiegen von Manholding kommend nach links in Richtung Matzing sei besonders gefährlich, weil die Sicht nach rechts auf die aus Sondermoning kommenden Autos wegen einer Kuppe nur etwa 85 Meter beträgt. Auch das Linksabbiegen von der Staatsstraße nach Manholding, wenn man aus Sondermoning kommt und wegen Gegenverkehrs anhalten muss, sei äußerst gefährlich. „Nachfolgende Autos, die mit maximal 100 km/h über die Kuppe donnern, können nicht mehr rechtzeitig anhalten und krachen einem hinten drauf“, so die Befürchtungen eines Manholdingers.
Die Situation verschärfe sich zusätzlich, weil sich gegenüber der Einmündung eine Bushaltestelle für den Schulbus und den öffentlichen Personennahverkehr befindet und trotz Unterführung Fußgänger und Radfahrer die Straße oberirdisch überqueren.
Die Manholdinger baten die beiden Bürgermeister, sich dafür einzusetzen, dass zum einen die Ortstafel von Sondermoning im Osten, von Matzing kommend, vorverlegt wird, bis an die Kuppe und den Beginn der Gefällstrecke nach Sondermoning. Des Weiteren ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h ab dem Ortsbild bis zur Abzweigung der Kreisstraße nach Nußdorf der große Wunsch der Manholdinger. Dies würde die Gefahren im Bereich der Abzweigung nach Manholding, aber auch im Bereich der Einmündung beziehungsweise Abzweigung nach Nußdorf reduzieren, sind die Antragsteller überzeugt.
Peter Neubauer, dessen Haus und Grundstück sich an der Kuppe der Staatsstraße und nahe der Abzweigung nach Manholding befindet, wies auf Paragraf 45 der Straßenverkehrsordnung hin. Dort heißt es: „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Anordnungen sind nur dort zulässig, wo aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt.“ Ein erhebliches Risiko würde nicht bestehen, wenn die Sicht an der Einmündung von Manholding in beide Richtungen jeweils 200 Meter betrage.
Diese 200-Meter-Sicht für die in die Staatsstraße einfahrenden Fahrzeuge ist aber nur für den Verkehr aus Matzing kommend gegeben. Die Sicht auf Fahrzeuge, die von Sondermoning kommen, beträgt nur 85 Meter, viel zu wenig bei erlaubten 100 km/h auf der Staatsstraße, so Neubauer. „Wird die Geschwindigkeit auf 70 km/h beschränkt, wäre die Sichtweite von 85 Metern zwischen Einmündung und Kuppe ausreichend“, so Neubauer. Und das Risiko und die Unfallgefahr würden sich reduzieren.
Peter Neubauer und Stephan Scholz engagieren sich seit eineinhalb Jahren in der Bürgerinitiative „Verkehrssicherheit Sondermoning“, die bereits im Juli 2024 eine Reihe von Forderungen an den Nußdorfer Gemeinderat gerichtet hat. Die Manholdinger haben sich nun den Forderungen der Initiative angeschlossen, erweitert um ihre Anliegen bezüglich der Abzweigung nach Manholding.
Die Bürgermeister Wimmer und Reichelt betonten, dass sie keine Entscheidungsbefugnisse haben. Für den Erlass einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h und die Versetzung des Ortsschildes seien sie auf andere Behörden angewiesen. Entscheidungen darüber treffe die Verkehrsbehörde im Landratsamt, zusammen mit dem Staatlichen Bauamt, weil es sich um eine Staatsstraße handelt, informierte Wimmer. Der Gemeinderat Nußdorf hat bereits im Juni 2024 beschlossen, die Forderungen der Bürgerinitiative nach Kräften zu unterstützen.
Bürgermeister sichern
Unterstützung zu
Man müsse jedoch einen langen Atem haben, wie Wimmer aus eigener Erfahrung wisse. Es habe lange gedauert, bis die Verkehrsbehörde den Anträgen der Gemeinde nachgekommen sei, eine Beschränkung auf 70 km/h westlich von Sondermoning zu erlassen. Auch Bürgermeister Reichelt sagte Unterstützung zu. Die Einmündung nach Manholding liegt auf Chieminger Gemeindegebiet. „Wenn gar nichts anders möglich, muss letztendlich Recht gesprochen werden, sofern eine Klage zur Problematik und Forderung auf Geschwindigkeitsbeschränkung zugelassen wird.“
Die beiden Rathauschefs zeigten sich jedoch zuversichtlich, dass die Einsicht bestehe, dass durch eine Tempobeschränkung mehr Verkehrssicherheit erreicht werde. „Oder muss immer erst jemand zu Tode kommen, bis etwas passiert?“ – das war bei der Übergabe der Unterschriften, zu der rund 20 Manholdinger gekommen waren, immer wieder zu hören.