Bernau – Die Fraktion Bernauer Liste (BL) hat einen Antrag zur Anpassung der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten eingereicht. Dr. Andreas Lang-Ostler (BL) begründete den Vorstoß damit, dass man durch eine angepasste Regelung sicherstellen könne, „dass die vorhandenen Flächen gerecht, umweltverträglich und zweckmäßig genutzt werden.“
Andreas Lang-Ostler führte zur Begründung an, dass eine einheitliche und geregelte Plakatierung das Ortsbild verbessere und „eine unkoordinierte oder übermäßige Werbung“ verhindere. Auch würden somit „öffentliche Flächen fair genutzt und Interessengruppen gleich behandelt.“
Ferner werde durch „eine deutliche Beschränkung der Plakatanzahl die Abfallmenge ebenfalls deutlich reduziert und ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet“. Plakatwände dienten der Förderung der Meinungsvielfalt und der Bürgerinformation: „Eine angepasste Satzung ermöglicht eine ausgewogene Nutzung zwischen großen Parteien und kleineren Gruppierungen in Bernau.“ Zudem verhinderten klare Standortregelungen und Sicherheitsabstände Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit und schützten kommunales und privates Eigentum vor Beschädigungen. Die Bernauer Liste hatte zudem angeregt, dass alle Gruppierungen die Möglichkeit bekommen sollten, über den Kommunenfunk einmal eine Information zu veröffentlichen.
Hierzu merkte Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber (CSU) an, dass der Kommunenfunk kein amtliches Bekanntgabemedium sei. Somit könne man nicht dessen Umfang der Nutzung per Verordnung regeln. Im Übrigen sei die derzeit geltende Plakatierverordnung „noch nicht alt. Wir haben uns vor der letzten Kommunalwahl auf das Aufstellen von 20 Plakatständern pro Fraktion geeinigt.“ Sepp Genghammer (Grüne) forderte: „Bitte keinen Plakatierungswettkampf.“ Er finde den Antrag gut, aber seiner Meinung nach gebe es zu wenige Möglichkeiten zu plakatieren.
Katrin Hofherr (SPD) widersprach. Sie erinnerte an den Bürgerentscheid bezüglich Chaletdorf Hitzelsberg: „Da wurden sogar Gartenzäune mit Bannern plakatiert.“
Ulla Zeitlmann (Grüne) meinte, dass Wahlplakate eine öffentliche Positionierung der Parteien darstellten. Das müsse eine Demokratie aushalten. Plakate hätten zudem „eine wichtige Rolle, allein schon als Erinnerung, dass Wahlen sind.“
Sascha Klein (WMG) äußerte sich ähnlich, bat aber auch darum, dass alle Gruppen „einen normalen Wahlkampf führen“ sollten.
Franz Praßberger (FW/ÜWG) sagte, dass diese Debatte alle sechs Jahre geführt werde. Er sehe keinen großen Handlungsbedarf. Martin Pollinger (SPD) forderte, dass sich alle Parteien an die bestehende Verordnung halten müssten. Dazu gehöre auch: „Keine Plakate an Ein- und Ausfahrten.“
Wilhelm Schellmoser (BL) sagte, dass es bei dem Antrag um das wilde Plakatieren gehe: „Eine Lichtmastplakatierung ist verboten.“ Dr. Lang-Ostler ergänzte: „Wir sind nicht gegen Demokratie. Jede Partei darf was aufstellen.“
Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber (CSU) ließ über den Antrag abstimmen. Der Beschlussvorschlag, der eine Änderung der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten, wie von der BL vorgeschlagen, vorsah, fand nur zwei Befürworter. Mit 2:15 Stimmen wurde der Antrag somit von den Gemeinderäten abgelehnt.
Biebl-Daiber verwies noch einmal auf die derzeit geltende Verordnung: Nur 20 Plakatständer sind pro Fraktion erlaubt.elk