Grassau – Die Gewerbesteuer bleibt auf gleichem Niveau. In der Grassauer Marktgemeinderatssitzung lehnte der Rat mehrheitlich einen Antrag auf Senkung des Hebesteuersatzes ab. Auch weiterhin bleibt der Gewerbesteuerhebesatz damit bei 380 Punkten.
Ein örtlicher Gewerbetreibender stellte den Antrag auf Reduzierung des Hebesatzes von 380 auf 360 Punkte. Wie Bürgermeister Stefan Kattari informierte, würde dies für den Gewerbetreibenden einen steuerlichen Vorteil von ein paar Hundert Euro bedeuten. Die Gemeinde müsste dann aber auf rund 130.000 Euro jährlich verzichten. Dies sei in Zeiten angespannter Finanzlage nicht möglich. Bürgermeister Kattari betonte, dass der Haushalt ohnehin bereits im zweiten Jahr über Schulden ausgeglichen werden müsse. Für einen Steuerverzicht sei kein Spielraum. Dem schloss sich der Rat an und votierte geschlossen gegen eine Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes.
Auf dem Prüfstand war zudem die Hundesteuer, angeregt von zwei Gemeinderatsmitgliedern. Nachdem die Aufwendungen im Ortsgebiet, sei es durch Bereitstellung von Hundetoiletten und Entsorgung der Hinterlassenschaften, nur knapp gedeckt werden können, entschied sich der Rat, die Hundesteuer zu ändern. Der erste Hund wird weiterhin 70 Euro pro Jahr kosten. Damit wird dem Tier als Begleiter, Freund und Familienmitglied Rechnung getragen. Dies betrifft 332 Hundehalter im Ortsgebiet und damit die meisten. Der Zweithund in einem Haushalt wird teurer. Bislang kostete dieser 100 Euro und soll künftig 130 Euro kosten. Für den dritten Hund sind künftig nicht mehr 120, sondern 150 Euro zu entrichten. Derzeit gebe es in Grassau nur zwei Haushalte, die drei Hunde besitzen. Wer sich drei Hunde leistet, muss nun 350 Euro an die Gemeinde abtreten. Besonders hoch besteuert werden Kampf- oder Listenhunde. Für die sind nun 500 statt 250 Euro jährlich zu entrichten. Das, so Kattari, diene der Steuerung der Hunderassen. Einstimmig wurde die Hundesteuersatzung geändert. tb