Neuer Städtebauvertrag wird verschoben

von Redaktion

Richtlinien sind Schlechinger Räten zu unverständlich – Auch Friedhof und Maibaum sind Themen

Schleching – Schon seit über einem Jahr bestand im Gemeinderat der Wunsch, den städtebaulichen Vertrag zu überarbeiten, um mehr Rechtssicherheit zu erhalten und für alle Beteiligten gerechte Entscheidungen treffen zu können.

Zur Ausarbeitung wurde Rechtsanwalt Dr. Figiel von „Döring & Spieß“ beauftragt. Dieser hatte zwischenzeitlich einen Entwurf vorgelegt, welcher in der Folge mit dem Notariat Knab finalisiert ausgearbeitet wurde.

Hauptwohnsitzbindung und Bauverpflichtung

Auf der jüngsten Gemeinderatssitzung stellte Geschäftsleiter Martin Plenk die wichtigsten Kriterien der Unterschiede vor. Wo im alten Vertrag eher pauschale Formulierungen standen, sind in dem neuen städtebaulichen Vertrag die Formulierungen juristisch ausformuliert, was aber offensichtlich nicht dem besseren Verständnis dient.

Wer in Schleching durch die Schaffung von neuem zusätzlichem Baurecht ein Wohnhaus bauen möchte, muss bis zum Abschluss des Bauleitplanverfahrens einen sogenannten städtebaulichen Vertrag abschließen, der im Grundbuch eingetragen ist. Hierin werden vor allem die Hauptwohnsitzbindung, die Bauverpflichtung innerhalb eines bestimmten Zeitraums sowie ein Ankaufsrecht der Gemeinde, wenn gegen die festgesetzten Pflichten verstoßen wird, festgelegt.

Einige Beispiele sind die Verfahrensstraffung: Ein genehmigter Wohnbau muss dann in fünf Jahren bezugsfertig sein, statt wie bisher in sieben Jahren. Die Hauptwohnsitzbindung bleibt bei 20 Jahren. Der Ankaufspreis ändert sich von der Hälfte des Bodenrichtwertes auf einen prozentualen Anteil des Verkehrswertes, der durch einen Gutachter festgelegt wird. Das Rückkaufsrecht für die Gemeinde würde sich von 20 auf 30 Jahre verlängern.

Am Ende der Ausführungen fragte Timo Kleinschroth (UBS), wer diesen neuen Vertrag verstehen solle, und fand, dass das neue Werk nichts mit der Praxis zu tun habe. Andreas Hafner (CSU) meinte, dass dieser neue städtebauliche Vertrag eher ein Bürokratiemonster geworden ist, das kostet Zeit und Geld und das Bauen wird erschwert. Dem entgegnete Martina Hammerl-Tiefenböck (UBS), dass die Gemeinderäte Rechtssicherheit haben wollen. Remigius Bauer (parteilos) entgegnete, dass eigentlich in diesen Zeiten von Bürokratieabbau geredet wird und sah mit diesem Vertrag nicht den richtigen Weg. Allerdings fand er die Entscheidungen in den vergangenen Jahren auch angreifbar. Er hätte sich gewünscht, dass es eine gerechte Grundlage für kommende Entscheidungen gibt, was wohl in der Praxis schwer umzusetzen sei.

Claus Rathje (UBS) fragte, ob es nicht ein übergeordnetes Werk in Bayern gibt, an dem man sich orientieren kann. Der Geschäftsführer wies darauf hin, dass der Vertrag auf Vergaberichtlinien fußt. Andi Hell meinte, er sei nun 45 Jahre in der Verwaltung tätig und wolle mit Entscheidungen nicht angreifbar sein, aber jetzt sei es so, dass die Entscheidungen nicht mehr verstanden werden. Er wollte die Entscheidung für den neuen städtebaulichen Vertrag verschieben.

Bürgermeister Josef Loferer (CSU) sah das wohl auch so und stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung, dass dieser Tagesordnungspunkt zur Änderung des städtebaulichen Vertrages vertagt wird. Er fand, dass so wichtige Entscheidungen, die schnell gefällt werden, meist nicht gut sind. Der neue Vertrag soll dem aktuellen Geschehen angepasst werden, sodass ihn der Bürger auch verstehen kann.

Solange der neue Vertrag überarbeitet wird, sollen der bestehende städtebauliche Vertrag sowie die Vergaberichtlinien angewendet werden. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt ging es um die kommende Kommunalwahl am 8. März 2026. Hierfür müssen ein Wahlleiter und ein Stellvertreter bestimmt werden. Zum Wahlleiter wurde Geschäftsleiter Martin Plenk berufen, als dessen Stellvertreterin übernimmt die Gemeindemitarbeiterin Brigitte Loferer das Amt. Martin Plenk berichtete, dass im Zuge der regelmäßigen Arbeiten am Friedhof aufgefallen ist, dass die Dachentwässerung der Gebäude am Friedhof (Leichenhaus und Anbau) schadhaft ist. Das Regenwasser läuft nicht ordnungsgemäß ab. Nach Prüfung und dem erfolglosen Versuch einer einfachen Lösung wurde die Firma Dirnhofer, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits in Schleching für Arbeiten in Ettenhausen befand, beauftragt, eine ordnungsgemäße Entwässerung herzustellen, um weitere Schäden an den Gebäuden zu verhindern.

Der Geschäftsleiter berichtete weiter, dass die Friedhofsbewässerung mittels Trinkwasser erfolgt, was eigentlich zu schade für die normale Gartenbewässerung ist, somit wurde im Zuge dieser Maßnahme eine kombinierte Sickergrube mit Regenwasserzisterne angelegt. Hierbei wurden lediglich der Schachtboden und der zweite Betonring wasserdicht angelegt. Da diese Maßnahme keinen Aufschub erlaubte, um weitere Schäden zu vermeiden, war eine Beschlussfassung im Gemeinderat nicht möglich. Im Haushalt stand lediglich eine Summe von 2.300 Euro zur Verfügung, der Preis für die ordnungsgemäße Entwässerung und eine Regenwasserzisterne beträgt knapp 10.000 Euro. Der Gemeinderat genehmigte einstimmig die Aktion.

Anerkennung
als Luftkurort

Johanna Detsch vom Hauptamt referierte über die Rezertifizierung des Prädikats Luftkurort. Hier müssen alle Anerkennungsvoraussetzungen von der Regierung Oberbayerns erneut überprüft werden. Entsprechende umfangreiche Unterlagen müssen eingereicht werden. Die Überprüfung aller Anerkennungsvoraussetzungen sei notwendig, einmal um das Qualitätssiegel zu bestätigen und zum anderen, da kein Kurbeitrag von Gemeinden erhoben werden dürfe, wenn diese nicht als Luftkurort anerkannt sei. Der Gemeinderat stimmte den Maßnahmen zur Rezertifizierung des Luftkurorts einstimmig zu.

Bürgermeister Josef Loferer berichtete von der Prüfung des Maibaums, der 2022 aufgestellt wurde. Er kann noch stehen bleiben. Voraussichtlich muss erst 2027 ein neuer Maibaum hergerichtet werden.

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