„Sieg Heil“-Ausspruch bei der Hochzeit? – 36-Jähriger weist den Vorwurf zurück

von Redaktion

Angeklagter Schlagzeuger will allenfalls „Schützen Heil“ oder „Schütt ei‘“gerufen haben – Geldstrafe droht

Chieming – Ein Prozess am Amtsgericht Traunstein befasst sich mit der Frage, ob ein Bandmitglied bei einer Hochzeitsfeier Mitte Mai in Chieming den strafbaren Ausdruck „Sieg Heil“ geäußert hat. Der 36-jährige Angeklagte aus Holzkirchen wies nun vehement zurück, den strafbaren Ausdruck „Sieg Heil“ geäußert zu haben. Er habe den Schützengruß „Schützen Heil“ oder allenfalls „Schütt ei‘“ aus einem niederbayerischen Trinklied von sich gegeben. Der Prozess wird am 12. Dezember mit drei weiteren Zeugen fortgesetzt.

Der Vorwurf von Staatsanwalt Thomas Wüst gegen den 36-Jährigen, der damals am Schlagzeug saß, lautet auf „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“, in diesem Fall der Parole „Sieg Heil“ als ein Kennzeichen der verbotenen NSDAP. Die inkriminierte Szene soll sich gegen 20.10 Uhr im Weinzelt ereignet haben, kurz bevor die Gäste in das Festzelt zurück wechselten. Der Bräutigam, selbst Mitglied einer anderen Band, wurde aufgefordert, mit der Hochzeitsband ein Lied zu singen. Er schlug ein Stück vor, das die Band jedoch noch nie gespielt hatte. Daraufhin soll der Angeklagte erklärt haben, das werde man schon schaffen und angefügt haben: „Wie war das noch mal, Sieg Heil?“

Das Amtsgericht Traunstein hatte zunächst einen Strafbefehl über 70 Tagessätze erlassen, gegen den der 36-Jährige und sein Verteidiger, David Mühlberger aus München, Einspruch erhoben. In der Hauptverhandlung betonte der Angeklagte, er und seine Band spielten jährlich auf etwa 80 bis 100 Veranstaltungen im In- und Ausland sowie auf dem Oktoberfest. Bei der Hochzeit mit etwa 150 bis 200 Gästen seien die vielen Schützen, Vereinskameraden des Bräutigams, etwas außergewöhnlich gewesen. Man sei mit Musik zurück in das große Festzelt gezogen. Dort habe ihn eine Dame angesprochen, ob er nicht wisse, dass die Worte „Sieg Heil“ strafbar seien. Er habe gemeint, es müsse sich um ein Missverständnis handeln. Später sei der Brief mit der Strafanzeige gekommen, so der 36-Jährige. Er beteuerte: „Ich habe alles Revue passieren lassen. Wir sind viel unterwegs. So etwas sagt keiner von uns.“ Vielleicht habe die Band die Schützen zum Trinken animiert mit „Schützen Heil“, einem gängigen Gruß unter Schützen. Das müsse so gegen 17.30 Uhr gewesen sein. Der Strafbefehl enthalte jedoch eine andere Zeit. Der Verteidiger ergänzte, später habe sich die Band zusammengereimt, man habe vielleicht etwas von „Schütt ei, schütt ei, weil heut‘ Hochzeit ist“ gesagt, dem Anfang eines bekannten englischen Songs mit niederbayerischem Text. Der Verteidiger hob hervor, die Gruppe sei „keine Hinterhofkapelle“. Die inkriminierte Parole sei sowohl von der Sache her deplatziert als auch von der Professionalität her nicht mit der Band vereinbar.

Sechs Zeugen konnten keine eindeutige Klarheit in den Fall bringen. Die Anzeigeerstatterin, damals mit ihrer Familie unter den Hochzeitsgästen, schilderte, die Band habe in der Weinstube eine tolle Stimmung gemacht. Zum Ende hin habe der Bräutigam noch eine Zugabe singen sollen. In der Debatte um das Stück sei der Ausdruck „Sieg Heil“ vor den etwa 40 bis 50 Gästen gefallen, zeigte sich die Zeugin sicher. Sie sei empört gewesen über die Äußerung am Mikrofon. Sie habe zwei Bandmitglieder angesprochen und sei „scharf angegangen worden“. Daraufhin habe sie die Polizei in Traunstein angerufen und am nächsten Tag Strafanzeige gestellt. Personen in der unmittelbaren Umgebung hätten die betreffenden Worte ebenfalls gehört. Die Frage der Richterin nach einem eventuellen „Missverständnis“ verneinte die Zeugin.

Ihr Ehemann bestätigte die Angaben. Nach „Sieg Heil“ hätten sich mehrere Personen angeschaut, „ob wir das wirklich gehört haben“. Der Angeklagte habe gemeint, man habe „Schützen Heil“, vergleichbar mit „Petri Heil“ gesagt.

Draußen habe man nochmals darüber geredet. Das Brautpaar habe man nicht informiert, um die Hochzeit nicht zu stören, hob der Zeuge hervor. Dass seine Frau vorher schon interveniert hatte, habe er nicht mitbekommen. Das Lied „Schütt ei‘“ kenne er gar nicht.

Mehrere Zeugen, darunter Bandmitglieder und der Bräutigam, meinten, die Vorwürfe träfen bestimmt nicht auf den Angeklagten zu. Man habe nichts Derartiges vernommen. Etwas Politisches habe im Übrigen auf der Bühne nichts verloren, hieß es.kd

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