Grabenstätt – In der Grabenstätter Bürgerversammlung ging es im Schlossökonomiesaal um schriftliche Eingaben und Wortmeldungen. Der Marwanger Bürger Reinhard Meisinger regte in seiner schriftlichen Eingabe eine Erneuerung der alten Bushäuschen an der Kreisstraße TS3 in Marwang an. Die dortigen Wartehäuschen seien „seit Jahren völlig mit Graffiti beschmiert“. Gerade das in Richtung Traunstein sehe „scheußlich“ aus und wirke sehr dunkel und wenig einladend. „Besonders in der dunklen Jahreszeit ist es dort unangenehm zu warten, vor allem für Schüler und ältere Personen“, so Meisinger.
Unangenehmes
Warten auf den Bus
Bürgermeister Gerhard Wirnshofer erinnerte daran, dass in den vergangenen Jahren immer wieder gemeindliche Objekte dem Vandalismus zum Opfer gefallen seien. Alleine mit deren Neugestaltung sei es indes nicht getan, da neben einer freundlichen und hellen Gestaltung heutzutage auch die Barrierefreiheit mitberücksichtigt werden müsse. Schon vor etwa acht Jahren seien an den Bushaltestellen die dekorativen Straßenlampen durch funktionelle LED-Leuchten ersetzt worden, was zu einer besseren Ausleuchtung geführt habe. Ein Bushalteunterstand mit Glaselementen wäre sicherlich besser einsehbar und für wartende Fahrgäste angenehmer, doch das hätte seinen Preis, so Wirnshofer. Um Förderungen abrufen zu können, müssten auch die Zustiege erhöht, taktile Leitlinien eingebaut und in der Folge der Haltestellenbereich in der Regel neu asphaltiert werden. Für die Verbesserung von ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen gebe es zwar eine sehr gute Förderung, das gesamte Prozedere könne aber nur über ein Planungsbüro abgewickelt werden. Man werde eruieren, welche Bushaltestellen in der Gemeinde tatsächlich erneuerungsbedürftig sind und in welchem Umfang Haushaltsmittel dafür bereitgestellt werden könnten, so der Rathauschef.
Des Weiteren machte sich Meisinger schriftlich für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Ortsteil Marwang stark, so wie es im Ortsteil Hirschau schon erfolgreich umgesetzt wurde. Die geltende Rechts-vor-Links-Regelung werde ihm zufolge von vielen Autofahrern und Radfahrern leider nicht beachtet, was regelmäßig zu „gefährlichen Situationen“ und „Beinahe-Unfällen“ führe. Auch zum Schutz der auf der Straße spielenden Kinder wäre eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung sehr wichtig, appellierte Meisinger. Wirnshofer empfahl den Anwohnern, ihre Kinder aus Sicherheitsgründen vornehmlich auf dem Spielplatz spielen zu lassen und machte ihnen Hoffnung auf eine Tempo-30-Zone: „Wir werden hierzu mit den entsprechenden Fachstellen Kontakt aufnehmen und das Thema dann im Gemeinderat beraten.“
Bürger Andreas Wenzl aus Marwang wollte in seiner schriftlichen Eingabe wissen, ob die mit dem Hochbehälterneubau der gemeindlichen Wasserversorgung entstehenden Kosten durch die Gemeinde oder den Wasserpreis gedeckt seien. Aktuell seien leider viele Informationen im Umlauf, die die Bürger verunsichern würden. Der Bürgermeister erwiderte, dass er leider nicht bestätigen könne, dass die Kosten für den Neubau des Hochbehälters durch den derzeitigen Wasserpreis gedeckt seien. Die Finanzierung werde sich vielmehr im künftigen Wasserpreis widerspiegeln. Zu den Gebühren und Beiträgen hätten auch die Landwirte bereits ihre berechtigten Sorgen geäußert, und man nehme diese sehr ernst, so Wirnshofer. Ihm zufolge werde man als Gemeinde versuchen, alle Möglichkeiten auszureizen, um ab einem gewissen Investitionsstand gegebenenfalls Förderungen abrufen zu können. Zu gegebener Zeit werde man auch öffentlich darüber informieren. Wirnshofer zufolge handle es sich beim notwendig gewordenen Hochbehälterneubau um „eine Versorgungseinrichtung, die unsere Bürger über Generationen hinweg geordnet mit Trinkwasser versorgt“. Der Vorteil müsse dabei nicht nur in einer besonders günstigen Umsetzung liegen, sondern auch im Mehrwert, sodass zusammen mit anderen Versorgern im Gemeindegebiet eine gewisse Redundanz gewährleistet werde.
Wie denn die Gemeinde sicherstelle, dass die Hausordnung am Tüttensee eingehalten werde, fragte Veronika Götz aus Marwang schriftlich an. Gerade das Mitführen von Hunden und die Leinenpflicht (Punkt 8 der Hausordnung) werde von vielen Hundebesitzern missachtet, meinte sie und verwies auf „unliebsame Begegnungen mit Hunden und deren Besitzern“ in jüngerer Vergangenheit. Mit den aufgestellten Hinweisschildern appelliere man als Gemeinde an die Vernunft der Besucher des Naherholungsgebietes am Tüttensee, sagte Bürgermeister Wirnshofer. Die Gemeinde habe sich das Hausrecht an den Badeplätzen von den Eigentümern abtreten lassen, und nur dort gelte die eigene Hausordnung. Der gesamte Umgriff des Tüttensees befinde sich in Privatbesitz. An den Badeplätzen seien von Mai bis September keine Hunde erlaubt. Auf dem Tüttensee-Rundweg dürften Hunde jedoch ganzjährig mitgeführt werden, auch ohne Leine. Verstöße gegen das Landschaftsschutzgebiet ahnde das Landratsamt Traunstein. Bei Verstößen gegen die Hausordnung könne die Gemeinde das Hausrecht zivilrechtlich oder strafrechtlich durchsetzen. Dabei müsste aber die Polizei hinzugezogen werden, so Wirnshofer. Da die Gemeinde keinen Außendienst unterhalte, sei man auf entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Angezeigte Vorfälle würden dann entsprechend weiterverfolgt.
Keine Aussagen zu
Grundstückskäufen
„Das werde ich hier öffentlich nicht tun“, beantwortete der Bürgermeister die Frage von Agathe Heigermoser, ob er Näheres zu den getätigten Grundstückskäufen sagen könne. Grundsätzlich ist die Gemeinde immer gut damit gefahren, wenn sie für geplante Maßnahmen Grundstücke als Tauschmasse in der Hinterhand gehabt habe und das werde man so beibehalten.