Unterwössen – Der Gemeinderat unter Leitung des Zweiten Bürgermeisters Johannes Weber (CSU) stimmte jüngst einstimmig der Erhöhung des Umlagebeitrags für die „Chiemgau GmbH“ zu. Ab 2026 zahlt Unterwössen jährlich rund 24.000 Euro für das regionale Tourismus-Marketing – etwa 4.000 Euro mehr als bisher. Die Erhöhung ist die erste seit 15 Jahren und fällt nach Ansicht der Räte angesichts der Erfolgsbilanz moderat aus.
Gestiegene
Personalkosten
Seit 2009 sind die Beiträge der Städte und Gemeinden sowie der Zuschuss des Landkreises Traunstein für die Sparte Tourismus unverändert geblieben. In dieser Zeit sind die Personalkosten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst um 54 Prozent gestiegen, während gleichzeitig das Aufgabenspektrum erheblich erweitert wurde, stellt Weber heraus.
Der neue Umlagebetrag steigt von 0,125 auf 0,15 Euro pro Übernachtung. Grundlage für die Berechnung sind die Übernachtungszahlen des jeweils vorletzten Tourismusjahres. Für Unterwössen bedeutet das: Bei 161.896 Übernachtungen zwischen November 2023 und Oktober 2024 ergibt sich ein Jahresbeitrag von 24.284 Euro. Die vertragliche Vereinbarung gilt für fünf Jahre, von 2026 bis 2030.
Die Investition in das regionale Marketing zahlt sich aus: Der Chiemgau verzeichnet seit Jahren eine positive Entwicklung. Im Jahr 2024 wurden mit 962.312 Gästeankünften und 4,2 Millionen Übernachtungen die besten Werte seit 2006 erreicht. Die Bekanntheit der Marke Chiemgau in Deutschland stieg von 59 Prozent im Jahr 2009 auf 74 Prozent im Jahr 2020. Die Bettenauslastung kletterte im selben Zeitraum von 33 auf 46 Prozent. Dies belegen die Zahlen in den Berichten der Chiemgau GmbH.
Besonders beeindruckend: Der touristische Bruttoumsatz wuchs seit 2014 von 493 Millionen auf 685 Millionen Euro im Jahr 2024. Das Einkommens-Äquivalent beträgt knapp 9.700 Arbeitsplätze – so viele Menschen können im Chiemgau direkt oder indirekt vom Tourismus und den damit verbundenen Branchen leben. Bei der Aufenthaltsdauer ist der Chiemgau bayernweit führend.
Die gestiegenen Kosten sind nicht nur der allgemeinen Preisentwicklung geschuldet. Das Such- und Buchungsverhalten der Gäste hat sich fundamental verändert, neue digitale Medien prägen die Tourismusarbeit. Die „Chiemgau GmbH“ ist heute für weitaus mehr zuständig als noch vor 15 Jahren: Webauftritt und Datenbank für alle Orte, Qualitätsmanagement für Rad- und Wanderwege, professionelle Foto- und Videoproduktionen sowie internationale Marketing-Kampagnen gehören zum Portfolio.
Aktuell läuft eine Digitalisierungsoffensive, die das Buchungssystem IRS 18 mit dem elektronischen Meldewesen und der Chiemgau-Karte vernetzt.
Ein neues Dachmarkenkonzept soll den visuellen Außenauftritt der Region vereinheitlichen. Das produzierte Foto- und Videomaterial steht allen Städten und Gemeinden kostenlos zur Verfügung.
Die „Chiemgau GmbH“ bietet den 35 beteiligten Kommunen und dem Landkreis ein umfassendes Leistungspaket: professionelles, zeitgemäßes Marketing zur Gewinnung neuer Gäste, die Absicherung und Weiterentwicklung des Buchungssystems IRS 18 (besonders wichtig für Kleinvermieter), vergaberechtliche und DSGVO-konforme Marketingleistungen mit Sicherung von Bildrechten sowie die Interessenvertretung in wichtigen Dachorganisationen wie BayTM, TOM und Euregio. In einem umfassenden Strategieprozess 2024 wurde die Tourismusstrategie unter Einbeziehung der örtlichen Tourismusorganisationen, der Bürgermeister und regionaler Wirtschaftsunternehmen weiterentwickelt. Dabei wurden Zielgruppen geschärft und die Aufgabenteilung zwischen den einzelnen Orten und der Chiemgau GmbH klar definiert.
Der Beschluss fiel im Gemeinderat einstimmig. „Das ist für die Leistung, was wir da hören, eher weniger“, bewertete Weber die Erhöhung als moderat. Die vertragliche Vereinbarung wurde in intensiven Vorgesprächen zwischen Geschäftsführer Franz Bauer und den Gemeinden ausgearbeitet und soll von allen 35 Kommunen unterzeichnet werden.
Digitalisierung
schreitet voran
Der Gemeinderat ermächtigte den Bürgermeister, die Finanzierungsvereinbarung zu unterzeichnen. Sollten noch redaktionelle Anpassungen nötig sein – etwa nach Prüfung durch die Rechtsaufsicht –, darf der Bürgermeister auch diese im Namen der Gemeinde zeichnen, sofern sie keine wesentlichen Inhalte betreffen.