Traunstein/Grabenstätt – Ein Gast leistete sich bei einem Besuch in einem Wirtshaus in Grabenstätt und danach in Traunstein eine Reihe von Straftaten gegenüber Gästen und Polizeibeamten. Wegen vorsätzlicher Körperverletzungen, tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Polizeibeamte, mehrerer Bedrohungen und Beleidigungen verhängte das Amtsgericht Traunstein mit Richterin Sandra Sauer gegen den 57-Jährigen nun eine Freiheitsstrafe von einem Jahr mit zweijähriger Bewährung, unterstellte ihn einem Bewährungshelfer und behielt sich weitere Weisungen vor.
Pöbeleien und
Handgreiflichkeiten
Der Angeklagte hatte an einem Samstag im Sommer am Chiemsee kräftig Alkohol getrunken. Mit dem Rad fuhr er weiter. In der Gaststätte bestellte er bei der Wirtin an der Theke ein Weißbier und ging damit in den Biergarten. Dort pöbelte er Gäste und Personal an. Die Gastronomin bat den 57-Jährigen, das Gelände zu verlassen. Stattdessen aber kam er zurück in das Lokal. Als er sich während der folgenden Schreierei weigerte, zu gehen, erteilte sie ihm ein Hausverbot und holte ein Familienmitglied zu Hilfe. Der Verwandte schob den Mann hinaus. Der Traunsteiner schlug dabei unvermittelt mit der linken Faust zweimal zu. Ein Schlag traf den Geschädigten schmerzhaft am Hals. Ein Bluterguss am Ohr war die Folge. Drei Beamte der Polizeiinspektion Traunstein rückten an und erteilten dem 57-Jährigen einen Platzverweis. Wie schlecht sich der mit fast 2,5 Promille betrunkene Täter damals benahm, davon zeugten Videos. Er war äußerst aggressiv und ausfallend, legte sich mit jedem an. Eine Riesendebatte löste die polizeiliche Anweisung aus, in dem betrunkenen Zustand nicht mehr mit dem Rad zu fahren. Unter anderem meinte er gegenüber einer Beamtin: „Wenn ich mit Ihnen verheiratet wär‘, tät ich sterben.“ Die trockene Reaktion der Frau: „Ist auch recht. Jetzt gehen Sie aber.“ Die Streife bestellte ihm ein Taxi und handelte sich weitere üble Beleidigungen ein. Eine Polizistin bekam bei dem lautstarken Geschehen zwei Schläge gegen die linke Schulter ab, blieb aber bis auf Schmerzen unverletzt.
Der 57-Jährige griff zu seinem Handy, filmte den Polizeieinsatz und stellte ihn später auf Facebook. Das war eine weitere Straftat, die jedoch im Vorfeld der Hauptverhandlung mit Blick auf die übrigen Vorwürfe eingestellt wurde. Irgendwann gab der Angeklagte auf und machte sich per Taxi auf den Heimweg.
Am Folgemorgen rief er bei der Polizeiinspektion an und beschwerte sich über den Einsatz am Abend zuvor. „Du Kasperl“ war einer der Ausdrücke am Telefon. In weiteren Anrufen gab er Sätze von sich wie „Ich merke mir deinen Namen. Mit mir legst du dich nimmer an“ und „Ich ficke euch alle.“ In Sprachnachrichten drohte er Übles an, darunter „Ich reiß euch den Arsch auf“. Von „Sonderschule“ eines Beamten war in Mails an die Polizeiinspektion die Rede. Mehrfach tauchte er persönlich in der Wache auf – immer aggressiv, aufbrausend und beleidigend.
Der Angeklagte zeigte sich vor dem Amtsgericht über sein unangemessenes Verhalten reichlich uneinsichtig und sah keinerlei Grund, sich bei jemandem zu entschuldigen. Er rechtfertigte sich, die Wirtin habe ihn grundlos angegangen. Er habe niemanden geschlagen, auch nicht die Polizistin, sondern habe sich „nur gewehrt“. Der Inhalt seiner Telefonate mit der Dienststelle stimme zum Teil, schränkte der 57-Jährige ein.
Er habe nur Strafanzeige wegen des Einsatzes der Polizei stellen wollen, habe aber keinen Zuständigen erreicht. Einmal sei er zur Polizei gebeten worden: „Da standen sechs Mann und wollten mich verhaften.“ Er sei in das Bezirksklinikum in Gabersee gebracht worden, weil er angeblich gefährlich sei und eine Waffe habe. Das mit der Waffe habe aber nicht gestimmt, beteuerte er in der Verhandlung.
Vermehrt Alkohol trinke er seit der Corona-Pandemie, erwiderte er auf eine Frage der Richterin. In der Zeit habe er große private Probleme bekommen und sei mittlerweile arbeitssuchend. Er finde aber in seinem Alter keinen Job. Der Sachverständige Fredi Watzlawek vom Landgerichtsärztlichen Dienst stellte fest, neben dem Alkoholproblem sei bei dem 57-Jährigen eine narzisstische Persönlichkeitsstörung nicht auszuschließen. Sein aggressives Verhalten sei Teil des Krankheitsbildes.
„Es ist zum Fremdschämen, wenn man sich ohne erkennbaren Anlass so aufführen muss“, hob Staatsanwältin Vanessa Meyer im Plädoyer auf eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren mit dreijähriger Bewährung und 3.000 Euro Geldauflage hervor. Eine schwere Persönlichkeitsstörung sei gut nachvollziehbar: „Der Angeklagte meint, ihm ist schweres Unrecht angetan worden und sieht eine Verschwörung der Polizei gegen sich.“ Der 57-Jährige neige dazu, „Menschen zu terrorisieren.“ Unter den Bewährungsauflagen beantragte die Anklägerin eine Abstinenzweisung.
Sachverständiger stellt
Persönlichkeitsstörung fest
Der Verteidiger, Manfred Kösterke aus Traunstein hielt eine Strafe von acht Monaten mit Bewährung und einer Therapieanweisung bei der Suchtberatung als Auflage für ausreichend. Ein Verbot für den Konsum von Alkohol sprach auch das Gericht aus. Der 57-Jährige müsse auf Verlangen der Polizei einen Alkoholatemtest durchführen. Die Richterin bot an: „Wenn Sie in der Bewährungszeit Verlangen nach Alkohol haben, kann das Gericht die Weisungen jederzeit ändern, zum Beispiel durch die Anbindung an die Suchtberatung. Wir wollen nicht, dass Sie in Haft gehen. Überlegen Sie, wie Sie künftig mit Ihren Mitmenschen agieren.“