Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen kann gebaut werden

von Redaktion

Chieminger Gemeinderat beschließt 27. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ einstimmig

Chieming – Der Gemeinderat hat einstimmig der Bauleitplanung zur 27. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ im Bereich der Stötthamer Straße 10 in Chieming zugestimmt. Die Auslegung des Planentwurfs in der Fassung vom August erfolgte fristgerecht auf der Homepage der Gemeinde und im Amtsblatt, so Bürgermeister Stefan Reichelt. Fünf Träger öffentlicher Belange haben sich am Verfahren beteiligt.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wies darauf hin, dass im Planungsgebiet ein Bodendenkmal liegt. „Das Denkmal ist im Bebauungsplan zu kennzeichnen und in den Festsetzungen sowie im Umweltbericht zu berücksichtigen. Bei unvermeidbaren Eingriffen sind vorher wissenschaftliche Untersuchungen und Dokumentationen durchzuführen“, so Bürgermeister Stefan Reichelt.

Das Staatliche Bauamt Traunstein stellte fest, dass das Bauvorhaben im Einwirkungsbereich von Straßenemissionen liegt. Künftige Forderungen auf Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger können gemäß Verkehrslärmschutzrichtlinien vom Eigentümer nicht geltend gemacht werden. Das Bauamt im Landratsamt forderte, dass die Festsetzung zur Gebäudeform aus dem Ursprungsbebauungsplan hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit und Gültigkeit für die Änderung überprüft wird.

Die Abteilung Wasserrecht und Bodenschutz im Landratsamt teilte mit, dass Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung nach dem Stand der Technik zu errichten und zu betreiben sind. Vom Wasserwirtschaftsamt kamen Hinweise zu Oberflächengewässern und der Überschwemmungssituation, zur Abwasserentsorgung sowie zu Altlastenverdachtsflächen.

Gemäß Beschlussvorlage hat das Gremium einvernehmlich beschlossen, dass die Änderung des Bebauungsplanes unter folgenden Voraussetzungen gültig wird: Mit einer schallschutztechnischen Untersuchung wird nachgewiesen, dass keine Konfliktsituation zwischen dem geplanten Wohngebäude und dem bestehenden Lebensmittelmarkt geschaffen wird. Die Zufahrt sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen auf den Grundstücken, die zum Bereich Stötthamer Straße 10 gehören, sind dinglich zu sichern. Sämtliche Kosten im Zuge der Bauleitplanung, zum Beispiel für die Aufstellung des Bebauungsplanes, hydrologische Gutachten, Lärmgutachten und artenschutzrechtliche Untersuchungen, sind vom Antragsteller zu übernehmen. Die Stellungnahmen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege und des Bauamtes Traunstein haben die Gemeinderäte mit einvernehmlichem Beschluss als Änderung in den Bebauungsplan aufgenommen. Für die übrigen Stellungnahmen ist keine Änderung der Planung erforderlich, so Bürgermeister Reichelt. Auch den Satzungsbeschluss auf Grundlage des vom Planungsbüro BEGS ausgearbeiteten Entwurfs hat das Gremium ohne Gegenstimme befürwortet.

Der Gemeinderat wurde über das Genehmigungsfreistellungsverfahren des Bauantrags auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten, Carport, Müll- und Fahrradschuppen sowie einer Tiefgarage auf dem Grundstück Poststraße 3 in Chieming/Egerer informiert. Da die Festsetzung des Bebauungsplanes „Egerer“ eingehalten wird, erfolgte keine Beschlussfassung. zaa

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