Wohngebiet und Kreisverkehr kommen

von Redaktion

Chieminger Gemeinderäte wehren alle Bedenken ab und geben dem Bauen an der Buchäckerstraße grünes Licht

Chieming – Zwei in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse wurden in der jüngsten Gemeinderatssitzung bekannt gegeben. Bürgermeister Stefan Reichelt wurde ermächtigt, gemäß dem Honorarangebot des „Ingenieur-Büros ING Traunreut“ einen Ingenieurvertrag zur Planung der Erneuerung beziehungsweise Verlegung der Wasserleitung im Zuge der Errichtung des Kreisverkehrs an der Staatsstraße 2095 in Egerer abzuschließen. Den überplanmäßigen Ausgaben wurde zugestimmt. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2026 vorzusehen. Die Leistungsphasen fünf bis neun sowie die örtliche Bauüberwachung sind erst nach Vorliegen aller Voraussetzungen für den Bau des Kreisverkehrs zu beauftragen.

Planungen für
den Kreisel laufen

Über die Genehmigung des Kaufvertrags für den Erwerb einer Teilfläche zur Errichtung eines Kreisverkehrs in Egerer wurde das Gremium informiert und genehmigte diesen.

Der Gemeinderat wurde über die örtliche Rechnungsprüfung informiert und beschloss die Feststellung der Jahresrechnung 2024 einvernehmlich. Der Verwaltungshaushalt hat ein Volumen von 13.415.275,30 Euro, der Vermögenshaushalt beträgt 2.015.703,85 Euro. Gemeinderat Sebastian Heller (B.90/Grüne), Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses, bemerkte: „Wie immer war alles hervorragend vorbereitet, die Zahlen waren schlüssig und umfassend nachvollziehbar. Ein arbeitsreicher und angenehmer Termin.“ Die Entlastung erteilte der Gemeinderat nach Feststellung und Vollzug der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2024 gemäß Gemeindeordnung ebenfalls einstimmig.

Der Gemeinderat hat einstimmig der Bauleitplanung zur ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Buchäckerstraße“ in Verlängerung der Buchäckerstraße in Egerer zugestimmt. Das Gremium beschloss im Januar, in Verlängerung der Buchäckerstraße einen Bebauungsplan zur Ausweisung eines Wohnbaugebietes aufzustellen. Die Größe des Plangebietes beträgt 0,426 Hektar.

Die Auslegung des Satzungsentwurfes in der Fassung vom Juli erfolgte fristgerecht auf der Homepage der Gemeinde und im Amtsblatt, so Reichelt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am Verfahren beteiligt.

Ein Eigentümer der Eggerichstraße 10 begründete seine Bedenken mit der Beeinträchtigung der Aussicht und der Lebensqualität auf seinem Grundstück am Ortsrand. Er führte zudem die emotionale und familiäre Bedeutung des Grundstücks sowie eine Wertminderung der bestehenden Bebauung an. Zudem äußerte der Eigentümer Zweifel am öffentlichen Interesse der Planung, da weder sozialer Wohnungsbau noch öffentliche Gebäude vorgesehen sind, erklärte Reichelt.

Zehn Träger öffentlicher Belange gaben Stellungnahmen ab. Das Staatliche Bauamt Traunstein wies darauf hin, dass die geplante Erweiterung um vier Parzellen eine Verbesserung der Verkehrsführung an der Einmündung der Poststraße in die Staatsstraße 2095 erforderlich macht. Dem Vorschlag der Gemeinde Chieming, mit dem Bau eines Kreisverkehrs für Abhilfe zu schaffen, stimmte die Straßenbauverwaltung grundsätzlich zu, so Chiemings Bürgermeister.

Vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde der geplante Standort aus landwirtschaftlicher Sicht abgelehnt, weil dies zu einer Reduzierung der landwirtschaftlichen Flächen und zu Beeinträchtigungen der ortsansässigen landwirtschaftlichen Betriebe führen würde.

Das Wasserwirtschaftsamt empfiehlt, bei der Bauleitplanung Risiken durch Starkniederschläge und daraus resultierende Sturzfluten zu berücksichtigen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Bei Auffälligkeiten im Boden, die auf Altlasten hindeuten, ist das Landratsamt zu informieren.

Von den Gemeinderäten wurde den Bedenken und der Einschränkung des Eigentümers der Eggerich-
straße 10 nicht entsprochen. „Die Gemeinde hat sich dazu entschieden, das dem Flächennutzungsplan zugrunde liegende Konzept schrittweise umzusetzen und das Baugebiet an der Buchäckerstraße zu erweitern“, sagte Reichelt. „Ein Bedarf muss nicht ausschließlich über sozialen Wohnungsbau oder öffentliche Gebäude gedeckt werden.“

Durch die Gemeinde könne eine unzumutbare Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks nicht nachempfunden werden; eine zweigeschossige Bebauung, welche die gesetzlichen Abstandsflächen einhalten muss, sei zulässig. Der Kreisverkehr soll im kommenden Jahr umgesetzt werden.

Dem Gemeinderat sei die Bedeutung landwirtschaftlicher Flächen bewusst. Da in Chieming ein Bedarf an Wohnraum besteht, habe sich das Gremium für die Bebauung im Anschluss an die bestehenden Wohnflächen entschieden. „Der Ausgleich von Bauland wird auf einer bereits bestehenden Ökokontofläche bereitgestellt, sodass damit keine neuen landwirtschaftlichen Flächen in Anspruch genommen werden“, sagte Reichelt.

Entwurf liegt
öffentlich aus

Ebenfalls einstimmig gefasst wurde vom Gremium der Billigungs- und Auslegungsbeschluss der Bauleitplanung zur Erweiterung des Bebauungsplans „Buchäckerstraße“ in Egerer. Die Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren nochmals zu beteiligen: Der Planentwurf liegt einen Monat lang öffentlich aus, hieß es.

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