„Du kannst doch mein Leben nicht zerstören“

von Redaktion

Kollegin schildert Nötigung – Aussage gegen Aussage am Schöffengericht Traunstein

Traunstein – Wegen eines Vorfalls im Bierlager eines Lokals in Traunstein, der als sexuelle Nötigung angeklagt ist, haben ein 39-jähriger Kellner und eine 27-jährige Kollegin vor dem Schöffengericht Traunstein mit Richterin Barbara Dallmayer unterschiedliche Versionen geschildert. Das Gericht möchte mithilfe weiterer Zeugen klären, wem Glauben geschenkt werden kann. Der Prozess wird am kommenden Freitag fortgesetzt. Möglicherweise ist ein weiterer Fortsetzungstermin im Januar 2026 erforderlich.

Laut Staatsanwältin Sabine Krotky gingen der 39-Jährige, der seinen ersten Arbeitstag in der Gaststätte hatte, und die mutmaßliche Geschädigte, die schon länger dort kellnerte, an einem Sonntag im Oktober 2024 nachts gegen 1 Uhr zusammen in den Keller. Die Frau wollte dem neuen Mitarbeiter das Bierlager zeigen. Während die Frau das Kühlhaus betrat, blieb er in der Tür stehen. Als sie wieder herauskam, soll er die Tür geschlossen und sich der 27-Jährigen in den Weg gestellt haben. Folgt man der Anklage, so packte er sie an den Schultern und drückte seinen Körper mit erigiertem Glied gegen sie. Dann soll er sie mit den Händen am Kopf fixiert und seine Zunge in ihren Mund gesteckt haben. Die Kollegin versuchte, sich laut Anklage dem Griff zu entwinden. Währenddessen soll er sie oberhalb der Kleidung am Gesäß angefasst und versucht haben, mit den Fingern in die Hose der 27-Jährigen einzudringen. Letztlich schaffte es die mutmaßliche Geschädigte, sich zu befreien und wieder nach oben zu gehen.

Wortreich erklärte der verheiratete Angeklagte vor Gericht, dass alles ganz anders verlaufen sei. Man habe sich gut verstanden. Nach seinem Empfinden habe die Kollegin bereits untertags an ihm Interesse gezeigt und ihm angeboten, nach Arbeitsschluss noch zusammen zu ihr nach Hause zu gehen. Unten im Keller habe sie ihn geküsst. Er habe das nicht gewollt und erklärt, er sei schließlich verheiratet. Dann sei man wieder hinauf in das Lokal.

Noch immer betroffen zeigte sich die Geschädigte. Bei einem Gespräch noch nachts im Büro habe sie von dem Kollegen eine Entschuldigung erwartet. Der 39-Jährige habe aber alles abgestritten. „Es hat mich tief erschüttert, dass er vorgibt, ich hätte ihm etwas unterjubeln wollen. Er sollte einsehen, dass ich das nicht wollte. Er aber wollte mich als krank, als Psycho darstellen“, schilderte sie vor Gericht. Sie habe damals im Büro geweint und sich übergeben müssen.

In Anwesenheit neutraler Personen blieb der Angeklagte nach Angaben der Zeugin bei einem weiteren Gespräch in einem Gasthof in Traunstein dabei, er habe sie nicht berührt. Erneut habe sie nur erreichen wollen, „dass er einsieht, einen Fehler gemacht zu haben“. Auf ihre Ankündigung hin, zur Polizei zu gehen, habe er gemeint: „Du kannst doch mein Leben nicht zerstören.“ Die 27-Jährige betonte, sie habe auch schon in einer bekannten Gaststätte in München gearbeitet. Sie komme „mit Sprüchen schon klar“, „ein bisschen anmachen – ja“. Eine derartige Belästigung habe sie jedoch noch nicht erlebt, auch nicht nach dem Vorfall. Anzeige bei der Polizei habe sie erst später erstattet, weil sie „Hemmungen“ gehabt habe. Beim nächsten Mal hört das Gericht mehrere Lokalmitarbeiter und andere Zeugen an.kd

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