Fraueninsel – Ein Antragsteller möchte sein Anwesen auf der Fraueninsel in ein Mehrgenerationenhaus umwandeln, doch dafür reicht die bestehende Wohnfläche nicht aus. Nach seinen Vorstellungen ist eine Änderung des Dachgeschosses geplant, um im Obergeschoss eine Wohnung und im Dachgeschoss eine Einliegerwohnung zu schaffen. Mit diesen Plänen hat sich der Gemeinderat auf der Fraueninsel in seiner jüngsten Sitzung beschäftigt. Die Verwaltung hat festgestellt, dass das Grundstück baurechtlich nach Paragraf 34 BauGB im Innenbereich liegt, zudem im Landschaftsschutzgebiet sowie teilweise im Überschwemmungsgebiet. Zu bedenken ist zudem, dass für die gesamte Fraueninsel Ensembleschutz besteht. Konkret möchte der Antragsteller die Firstrichtung drehen. Bislang zeigt das bestehende Satteldach in Nord-Süd-Richtung, nach den neuen Plänen aber in Ost-West-Richtung. Zudem soll das Dach beziehungsweise der seitliche Kniestock angehoben werden, sodass sich der First um 0,79 Meter erhöht. Im Obergeschoss soll die Wohnfläche um 33 Quadratmeter über dem bestehenden Wintergarten erweitert werden. Zusätzlich sind Balkone im Obergeschoss und im Dachgeschoss geplant.
Der Antragsteller hält die Abstandsflächen ein und konnte auf die Zustimmung der Nachbarn verweisen, deren Unterschriften er seinen Plänen beigefügt hatte. Da die Erschließung gesichert ist, die überbaute Fläche nicht verändert wird und ein Ortstermin mit der Genehmigungsbehörde geplant ist, erteilte der Rat nach eingehender Beratung seine Zustimmung.