Unterwössen – Was passiert mit den digitalen Daten, wenn ein Mensch stirbt? Ingrid Schmidt vom BayernLab Traunstein zeigte in ihrem Vortrag auf, warum jeder Internetnutzer vorsorgen sollte.
„Wir sind heute beim digitalen Notfall“, sagte Seniorenbeauftragter Erwin Karg zur Begrüßung. Das Thema sei längst keine Randerscheinung mehr, denn 90 Prozent aller Menschen ab vierzehn Jahren seien mittlerweile online. 83 Prozent der bis 74-Jährigen hätten bereits im Internet eingekauft. Das seien 52 Millionen Menschen.
Die Referentin machte mit einer kleinen Umfrage unter den Anwesenden deutlich, wie vielfältig die digitale Welt geworden ist. Online-Banking nannten die Teilnehmer am häufigsten, gefolgt von E-Mail, Online-Einkauf und Fahrkartenkauf. „Man weiß eigentlich selbst gar nicht mehr, wo man überall online ist“, stellte Schmidt fest. Eine aktuelle Studie bestätigt dies: Im Jahr 2023 gaben mehr Menschen als noch 2017 an, ihr digitaler Nachlass sei nur teilweise geregelt.
Seit einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs von 2018 ist die Rechtslage klar: Der digitale Nachlass wird wie das Erbe an Gegenständen behandelt. Dazu gehören nicht nur Online-Banking und E-Mail-Konten, sondern auch Streaming-Dienste, Social-Media-Profile, Bezahldienste wie PayPal, Cloud-Dienste und sogar die digitalen Geräte selbst. Schmidt schilderte einen drastischen Fall: Eltern wollten nach dem Suizid ihrer Tochter deren Facebook-Konto einsehen, um Hinweise auf die Gründe zu finden. Sie mussten sechs Jahre prozessieren, bis sie Zugang erhielten. Heute haben Erben grundsätzlich das Recht auf Zugang zu allen Konten des Verstorbenen.
Das Problem dabei ist, dass jeder Anbieter andere Regeln hat. „Microsoft Outlook“ gibt keine Zugangsdaten weiter, löscht das Konto aber auf Anfrage. „Gmail“ verlangt ein spezielles Antragsformular. Bei „Apple“ benötigen Angehörige eine Sterbeurkunde, einen Erbschein und den Kaufbeleg des Geräts. „Whatsapp“ löscht Konten automatisch nach 120 Tagen Inaktivität. „Man muss jedes Konto separat betrachten“, so Schmidt.
Die Referentin gab praktische Tipps: Es empfiehlt sich, eine Liste aller Online-Konten anzulegen, Passwörter sicher aufzubewahren und eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen. Die Verbraucherzentrale bietet dafür eine Muster-Vollmacht an. „Google“ ermöglicht in den Kontoeinstellungen, einen Nachlassverwalter festzulegen. Passwort-Manager können zudem helfen, den Überblick zu behalten. Von kommerziellen digitalen Nachlassverwaltern riet Schmidt ab: „Das ist kein geschützter Beruf, Sie haben keine Garantie, und die geben Ihnen auch keine.“
Die Teilnehmer erhielten Informationsmaterial, Checklisten und Notizblöcke zum Mitnehmen. Schmidt verteilte auch Faltblätter mit der Internetadresse des BayernLabs, wo weitere Informationen zu finden sind. Das BayernLab Traunstein bietet kostenfreie Kurse und Vorträge zu Digitalisierungsthemen an. Schmidt und der Seniorenbeauftragte vereinbarten, dass einer der kommenden Ausflüge des Seniorenbeauftragten für die Unterwössner zum BayernLab in Traunstein führen soll. lfl